- Artikel-Nr.: SW401529
- Hersteller-Nr.: MTSXVW140
Verwendungsliste:
Volkswagen Polo III FL Typ 6N2
Baujahr: ab 2000
Motorisierung: 1.0 / 1.4 / 1.4 16V / 1.6 / 1.9 SDI / 1.4 TDI
Tieferlegung VA: 30 mm
Tieferlegung HA: 30 mm
Gutachten: §19.3 Teilegutachten
Hinweis: Bei zusätzlicher, nicht standardmäßiger Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung vom angegebenen Wert abweichen.
Beschreibung:
Die MTS Technik Tieferlegungsfedern bieten eine sportliche und präzise Fahrwerksabstimmung für Ihr Fahrzeug. Je nach gewünschtem Effekt stehen verschiedene Tieferlegungsstufen von 15 mm bis 80 mm zur Verfügung. Damit können Sie das Erscheinungsbild Ihres Fahrzeugs gezielt anpassen – von einer dezenten Tieferlegung bis hin zu einer markanten, sportlichen Optik.
Eine Tieferlegung um 30 mm sorgt bereits für ein verbessertes Fahrverhalten, eine niedrigere Fahrzeughöhe und ein präziseres Lenkgefühl. Bei dieser Tieferlegung ist kein Austausch der Stoßdämpfer erforderlich. Für stärkere Tieferlegungen empfiehlt sich das komplette MTS Technik Sportfahrwerk.
Die speziell gefertigten Federn bestehen aus hochwertigem Federstahl und sind pulverbeschichtet, um eine lange Lebensdauer und Korrosionsbeständigkeit zu gewährleisten. Das mitgelieferte Teilegutachten nach §19.3 erlaubt eine einfache Eintragung und garantiert ein hohes Maß an Sicherheit und Qualität.
- Individuelle Tieferlegungsstufen von 15 mm bis 80 mm
- Verbessertes Fahrverhalten und sportliche Optik
- Langlebig durch hochwertige Materialverarbeitung
- TÜV-konformes §19.3 Teilegutachten inklusive
- Einfache Montage und passgenaue Fertigung
Lieferumfang:
- 1 Satz MTS Technik Tieferlegungsfedern (Vorder- und Hinterachse)
- §19.3 Teilegutachten
- Montagehinweise
| Eigenschaften | |
| Automarke: | Volkswagen |
| Modell: | Polo III FL |
| Typ: | 6N2 |
| Baujahr: | ab 2000 |
| Motor: | 1.0 / 1.4 / 1.4 16V / 1.6 / 1.9SDI / 1.4TDI |
| Tieferlegung VA: | 30 mm |
| Tieferlegung HA: | 30 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |





