- Artikel-Nr.: SW553236
- Hersteller-Nr.: MTSXBM324
Verwendungsliste:
BMW 1er Reihe / F40 Hatchback
Baujahr: ab 07/2019
Motor: M135i xDrive
Typ: F40
Tieferlegung VA: 35 mm
Tieferlegung HA: 30 mm
Gutachten: §19.3 Teilegutachten
Hinweis: Bei zusätzlicher, nicht standardmäßiger Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung des Fahrzeugs von der angegebenen abweichen.
Beschreibung:
Die MTS Technik Tieferlegungsfedern bieten eine präzise abgestimmte Lösung für Fahrerinnen und Fahrer, die ihr Fahrzeug sportlicher gestalten und gleichzeitig die Alltagstauglichkeit beibehalten möchten. Durch die Auswahl verschiedener Tieferlegungsstufen von 15 mm bis 80 mm lässt sich das Fahrverhalten individuell anpassen. Dabei sorgen die speziell entwickelten Federn nicht nur für eine dynamischere Optik, sondern verbessern auch die Straßenlage und das Handling deutlich.
Bei einer Tieferlegung bis 40 mm können die serienmäßigen Stoßdämpfer beibehalten werden. Für größere Tieferlegungen empfiehlt sich die Kombination mit dem MTS Technik Sportfahrwerk, um eine optimale Performance und Haltbarkeit sicherzustellen. Alle Federnsätze verfügen über ein §19.3 Teilegutachten für eine problemlose Eintragung.
Mit MTS Technik Tieferlegungsfedern verleihen Sie Ihrem Fahrzeug einen sportlichen Charakter und profitieren von verbesserter Fahrstabilität, reduzierter Wankneigung und einer ansprechenden Fahrzeugoptik.
- Individuell wählbare Tieferlegungsstufen von 15–80 mm
- Verbessertes Handling und sportliches Fahrverhalten
- Erstklassige Qualität mit §19.3 Teilegutachten
- Kompatibel mit Serienstoßdämpfern (bis 40 mm)
- Optimierte Fahrzeugoptik und Fahrdynamik
Lieferumfang:
- 1 Satz MTS Technik Tieferlegungsfedern (VA + HA)
- Montageanleitung
- §19.3 Teilegutachten
| Eigenschaften | |
| Automarke: | BMW |
| Modell: | 1er Reihe / F40 Hatchback |
| Typ: | F40 |
| Baujahr: | ab 07/2019 |
| Motor: | M135i xDrive |
| Tieferlegung VA: | 35 mm |
| Tieferlegung HA: | 30 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |
































