- Artikel-Nr.: SW396782
- Hersteller-Nr.: CSR-SB288-G
- EAN: 4251148384026
Verwendungsliste:
BMW X1 F48 Baujahr ab 2015
Hinweis: passend für alle Modell- und Karosserievarianten
Beschreibung:
Die formschönen Scheinwerferblenden passend für BMW X1 F48 ab Baujahr 2015 verleihen der Fahrzeugfront eine sportlich-markante Optik. Dank der präzisen Fertigung aus hochwertigem ABS-Kunststoff ist eine perfekte Passform garantiert – kein Universalteil, sondern speziell für dieses Modell entwickelt. Die Blenden bestehen aus schwarzem, hochglänzenden Material und benötigen daher keine zusätzliche Lackierung. Mit dem bewährten 3M™ Acrylic Plus Klebeband PT 1100 lassen sich die Blenden einfach, sicher und dauerhaft befestigen. Die Montage erfolgt bequem in drei Schritten: Reinigen, Klebefolie abziehen und Anbringen – fertig. Das robuste 3M Klebeband bietet eine extrem hohe Soforthaftung, hervorragende Witterungs- sowie Schockbeständigkeit und sorgt für jahrelangen Halt, auch bei hohen Geschwindigkeiten oder in der Waschanlage. Bei Bedarf ist der Rückbau rückstandsfrei möglich. Auf Wunsch kann der Artikel mit einem Materialgutachten (kein Teilegutachten nach §19.3 StVZO) geliefert werden.
- Passgenau für BMW X1 F48 ab 2015 – kein Universalteil
- Einfache Montage mit 3M™ Acrylic Plus Klebeband PT 1100
- Hochwertiges ABS-Material mit glänzender Oberfläche
- Kein Lackieren notwendig dank schwarzer Hochglanz-Oberfläche
- Langlebig, waschstraßenfest und rückstandsfrei entfernbar
Lieferumfang:
- 1 Paar Scheinwerferblenden (rechts und links)
- 3M™ Acrylic Plus Klebeband PT 1100 vormontiert
- 3M Reinigungstuch
- Montageanleitung
- Materialgutachten (optional auf Anfrage)
| Eigenschaften | |
| Automarke: | BMW |
| Modell: | X1 F48 |
| Baujahr: | ab 2015 |
| Material: | ABS Oberfläche in schwarz glänzend |
| Montage: | Artikel muss verklebt werden |
| Einbauposition: | Vorne |
| Lackierhinweis: | Produkt ist unlackiert,optisch keine Lackierung nötig |
| Farbe: | Schwarz Hochglanz |
| Gewicht: | 0,3 kg |
| Gutachten: | Materialgutachten (kein Teilegutachten nach 19.3 StVZO) |







































