- Artikel-Nr.: SW399787
- Hersteller-Nr.: MTSKPLBM176
Verwendungsliste:
BMW 3er Reihe / E36 Cabriolet
Baujahr: ab 1993 bis 1998
Motor: 318i
Nicht geeignet für Fahrzeuge mit Niveauregulierung.
Ausgenommen M-Modelle und Fahrzeuge mit Sonderfahrwerk.
Bitte beachten: Bei nicht standardmäßiger Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung variieren.
Beschreibung:
Das MTS Technik Sportfahrwerk ist die ideale Lösung, wenn Sie die Leistung und Optik Ihres Fahrzeugs auf das nächste Level bringen möchten. Durch die Kombination aus verkürzten Stoßdämpfern und hochwertigen Tieferlegungsfedern sorgt es für ein sportliches Fahrgefühl, präzisere Lenkung und ein dynamisches Erscheinungsbild. Gleichzeitig verbessert die reduzierte Fahrzeugneigung beim Bremsen, Beschleunigen und in Kurven die Stabilität und somit Ihre Sicherheit.
Dank der Zweirohr-Technologie bietet das Fahrwerk eine konstante Dämpfungsleistung mit erhöhter Gasdruckeffizienz, was den ungewünschten Schaum-Effekt des Öls verhindert. Die verarbeiteten Materialien sind korrosionsbeständig und langlebig, sodass Sie dauerhaft Freude an optimiertem Fahrkomfort und einem individuellen Look haben. Das MTS Technik Sportfahrwerk sorgt so für eine gelungene Balance zwischen Sportlichkeit und Alltagstauglichkeit.
- Perfekte Tieferlegung für sportliche Optik und bessere Straßenlage
- Zweirohr-Technologie für konstante Stoßdämpferleistung
- Erhöhte Korrosionsbeständigkeit und lange Lebensdauer
- Optimiertes Handling durch gleichmäßige Tieferlegung an Vorder- und Hinterachse
- Ausbalancierte Performance für sportlich ambitionierte Fahrer
Lieferumfang:
- 1x Satz MTS Technik Sportstoßdämpfer (Vorder- und Hinterachse)
- 1x Satz MTS Technik Tieferlegungsfedern
- Montageanleitung
- §19.3 Teilegutachten
| Eigenschaften | |
| Automarke: | BMW |
| Modell: | 3er Reihe / E36 Cabriolet |
| Typ: | E36 |
| Baujahr: | ab 1993 bis 1998 |
| Motor: | 318i |
| Tieferlegung VA: | 35 mm |
| Tieferlegung HA: | 20 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |


































