- Artikel-Nr.: SW399318
- Hersteller-Nr.: MTSKPLBM177
Verwendungsliste:
BMW 3er Reihe / E36 Cabriolet
Baujahr: ab 1993 bis 1998
Typ: E36
Motor: 320i / 325i / 328i
Nicht geeignet für Fahrzeuge mit Niveauregulierung
Ausgenommen M-Modelle
Bitte beachten Sie: Bei Sonderausstattungen wie Anhängerkupplung oder Flüssiggasanlage kann die tatsächliche Tieferlegung abweichen.
Beschreibung:
Das MTS Technik Sportfahrwerk bietet Ihnen eine sportliche Tieferlegung und ein direktes Fahrgefühl – perfekt passend für BMW 3er E36 Cabriolet (1993–1998). Mit dieser Fahrwerkslösung verbessern Sie nicht nur die Fahrzeugoptik, sondern auch Handling und Fahrstabilität. Durch die Kombination aus verkürzten Stoßdämpfern und speziell abgestimmten Tieferlegungsfedern wird die Seitenneigung in Kurven sowie beim Bremsen und Beschleunigen deutlich reduziert, was zu einer präziseren Fahrzeugkontrolle führt.
Das Sportfahrwerk überzeugt durch hochwertige Materialien, eine erhöhte Korrosionsbeständigkeit und die bewährte Zweirohr-Technik. Diese sorgt für eine konstante Dämpferleistung und verhindert den unerwünschten „Schaum“-Effekt bei Ölstoßdämpfern. Die gleichmäßige Tieferlegung an Vorder- und Hinterachse verbessert die Achsgeometrie und erzeugt ein ausgewogenes, sportliches Erscheinungsbild. Mit einem im Lieferumfang enthaltenen §19.3 Teilegutachten ist eine problemlose Eintragung gewährleistet.
- Sportliches Fahrverhalten mit verbesserter Stabilität
- Korrosionsbeständige Komponenten in Premiumqualität
- Zweirohr-Technologie für konstante Dämpferleistung
- Optimale Tieferlegung von VA 40 mm / HA 20 mm
- Mit §19.3 Teilegutachten zur einfachen Abnahme
Lieferumfang:
- 1x MTS Technik Sportfahrwerk komplett
- Stoßdämpfer vorne und hinten
- Tieferlegungsfedern
- Montageanleitung
- §19.3 Teilegutachten
| Eigenschaften | |
| Automarke: | BMW |
| Modell: | 3er Reihe / E36 Cabriolet |
| Typ: | E36 |
| Baujahr: | ab 1993 bis 1998 |
| Motor: | 320i / 325i / 328i |
| Tieferlegung VA: | 40 mm |
| Tieferlegung HA: | 20 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |


































