- Artikel-Nr.: SW399655
- Hersteller-Nr.: MTSKPLBM157
Verwendungsliste:
BMW 3er Reihe / E30 Cabriolet
Baujahr: ab 11/1990 bis 05/1993
Motor: 318i
Typ: E30
Hinweis: Federbeindurchmesser an der Vorderachse von 45 mm.
Ausgenommen: M-Modelle, S4-Modelle und Fahrzeuge mit Audi Sportfahrwerk.
Beachten Sie: Bei zusätzlicher Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung abweichen.
Beschreibung:
Das MTS Technik Sportfahrwerk passend für BMW 3er Reihe E30 Cabriolet bietet eine optimale Kombination aus sportlicher Tieferlegung und verbessertem Fahrverhalten. Durch die reduzierte Karosserieneigung bei Brems-, Beschleunigungs- und Kurvenvorgängen erleben Sie mehr Stabilität, Sicherheit und Dynamik. Gleichzeitig sorgt das System für eine markante, sportliche Optik Ihres Fahrzeugs.
Die Verwendung hochwertiger Materialien und die bewährte Zweirohr-Technologie gewährleisten eine konstante Stoßdämpferleistung und hohe Korrosionsbeständigkeit. Dank des gasdruckunterstützten Aufbaus wird der unerwünschte Schaumeffekt des Öls vermieden – für eine dauerhaft effiziente Performance. Das gleichmäßige Tieferlegen beider Achsen verbessert die Lenkpräzision, während Eibach-Federn von höchster Qualität für ein komfortables Fahrerlebnis sorgen.
- Sportliche Tieferlegung von ca. 35 mm vorn und hinten
- Verbessertes Handling und präziseres Lenkverhalten
- Zweirohr-Technologie für gleichbleibende Dämpfungsleistung
- Korrosionsbeständige Materialien – langlebig und robust
- Ideal für sportlich ambitionierte Fahrer mit Anspruch an Qualität
Lieferumfang:
- 1x MTS Technik Sportfahrwerk-Satz
- Vorder- und Hinterachsdämpfer
- Tieferlegungsfedern vorn und hinten
- Montageanleitung
- §19.3 Teilegutachten
| Eigenschaften | |
| Automarke: | BMW |
| Modell: | 3er Reihe / E30 Cabriolet |
| Typ: | E30 |
| Baujahr: | ab 11/1990 bis 05/1993 |
| Motor: | 318i |
| Modellhinweis: | Federbeindurchmesser an der Vorderachse von 45 mm |
| Tieferlegung VA: | 35 mm |
| Tieferlegung HA: | 35 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |


















