- Artikel-Nr.: SW399313
- Hersteller-Nr.: MTSKPLBM159-1
Verwendungsliste:
BMW 3er Reihe / E30 Cabriolet
Baujahr: ab 05/1986 bis 05/1993
Motor: 320i / 323i / 325i
Typ: E30
Hinweis: Federbeindurchmesser an der Vorderachse von 51 mm
Ausgenommen: M-Modelle, S4-Modelle und Fahrzeuge mit Audi Sportfahrwerk.
Beachten Sie: Bei zusätzlicher, nicht standardmäßiger Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung des Fahrzeugs von der angegebenen abweichen.
Beschreibung:
Das MTS Technik Sportfahrwerk bietet Ihnen eine kosteneffiziente und wirkungsvolle Möglichkeit, das Fahrverhalten und die Fahrzeugoptik Ihres BMW 3er E30 Cabriolet deutlich zu verbessern. Durch die Kombination aus verkürzten Stoßdämpfern und hochwertigen MTS Technik Tieferlegungsfedern wird das Fahrverhalten sportlicher und präziser – ohne Einbußen beim Fahrkomfort. Die reduzierte Fahrzeugneigung in Kurven, beim Bremsen und Beschleunigen sorgt für maximale Stabilität und ein sicheres Fahrgefühl. Dank der hohen Materialqualität und der Zweirohr-Technologie überzeugt das Sportfahrwerk durch lange Lebensdauer und gleichbleibende Dämpfungsleistung. Damit vereint es sportlichen Look, Komfort und Sicherheit in einem umfassenden Tuning-Paket.
- Bis zu 40 mm sportliche Tieferlegung an Vorder- und Hinterachse
- Verbessertes Handling und reduziertes Wanken in Kurven
- Verwendung hochwertiger Materialien für maximale Korrosionsbeständigkeit
- Zweirohr-Technologie für konstante Dämpferleistung
- §19.3 Teilegutachten für legale Straßenzulassung
Lieferumfang:
- 1x Satz MTS Technik Sportstoßdämpfer (Vorder- und Hinterachse)
- 1x Satz MTS Technik Tieferlegungsfedern
- Montageanleitung
- §19.3 Teilegutachten
| Eigenschaften | |
| Automarke: | BMW |
| Modell: | 3er Reihe / E30 Cabriolet |
| Typ: | E30 |
| Baujahr: | ab 05/1986 bis 05/1993 |
| Motor: | 320i / 323i / 325i |
| Modellhinweis: | Federbeindurchmesser an der Vorderachse von 51 mm |
| Tieferlegung VA: | 40 mm |
| Tieferlegung HA: | 40 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |


















