- Artikel-Nr.: SW257974
- Hersteller-Nr.: EVOAU194F
- EAN: 4250570605303
Verwendungsliste:
Audi A4 Avant Typ B8
mit Serien Sportfahrwerk / S-Line
Baujahr 2007 - 2015
1.8 + 2.0 TFSi + 2.0 TDi
Nicht geeignet für Fahrzeuge mit adaptivem Dämpfersystem.
Fahrzeuge mit serienmäßiger Tieferlegung erreichen eine entsprechend geringere Tieferlegung.
Beschreibung:
Die hochwertigen TA Technix Federn sorgen für eine sportliche Tieferlegung von ca. 20mm an Vorder- und Hinterachse und verbessern das Fahrverhalten Ihres Fahrzeugs deutlich. Dank präziser Abstimmung auf die Fahrzeuggeometrie des Audi A4 Avant Typ 8K-B8 gewährleisten die Federn eine optimale Balance zwischen Fahrkomfort und Performance.
Durch die Absenkung des Fahrzeugschwerpunkts profitieren Sie von einer besseren Straßenlage, reduziertem Wankverhalten in Kurven und einer markant dynamischen Optik. Das Produkt ist passend für Modelle mit Frontantrieb und einer maximalen Vorderachslast von 1100kg sowie einer Hinterachslast von 1160kg. Ein Teilegutachten nach §19.3 ist im Lieferumfang enthalten, sodass der legalen Eintragung nichts im Wege steht.
- Tieferlegung Vorder-/Hinterachse: ca. 20/20mm
- Sportlich-dynamisches Fahrverhalten bei hohem Fahrkomfort
- Teilegutachten nach §19.3 für einfache Eintragung
- Speziell abgestimmt auf Audi A4 Avant Typ 8K-B8
- Hohe Materialqualität und präzise Fertigung von TA Technix
Lieferumfang:
- 1 Satz TA Technix Tieferlegungsfedern (Vorder- und Hinterachse)
- Teilegutachten nach §19.3
| Eigenschaften | |
| Automarke: | AUDI |
| Modell: | A4 Avant |
| Typ: | 8K-B8 |
| Baujahr: | ab 2007 bis 2015 |
| Motor: | 1.8 TFSI + 2.0 TFSI + 2.0 TDI ohne Quattro |
| Tieferlegung: | 20/20mm |
| Achse: | Frontantrieb |
| Achslast VA: | 1100Kg |
| Achslast HA: | 1160kg |
| Ausführung: | - Nicht für Fahrzeugausführungen mit adaptivem Dämpfersystem / Not for vehicle versions with adaptive damper system - Fahrzeuge mit serienmäßiger Tieferlegung erreichen mit dem Federnsatz eine entsprechend geringere Tieferlegung |
| Gutachten: | inkl. Teilegutachten nach §19.3 |





