- Artikel-Nr.: SW254448
- Hersteller-Nr.: EVOOP197F
- EAN: 4250570666502
Verwendungsliste:
Opel Insignia Sports Tourer Typ 0G-A/V
nicht für FlexRide Fahrwerk
ohne 4x4 Modelle
Baujahr 2014 - 2018
Modelle ab Buchstabe E in der 10. Stelle der Fahrgestellnummer
Hinweis: Bei Modellen mit werkseitiger Tieferlegung fällt die Tieferlegung dementsprechend geringer aus.
maximale Vorderachslast: 1111 - 1175 kg
maximale Hinterachslast: 1180 kg
Beschreibung:
Die TA Technix Tieferlegungsfedern 30/25mm sind speziell auf die Anforderungen des Opel Insignia Sports Tourer abgestimmt. Durch die verringerte Fahrzeughöhe wird nicht nur eine sportlichere Optik erzielt, sondern auch das Fahrverhalten deutlich dynamischer gestaltet. Ein präziseres Einlenkverhalten und eine verbesserte Straßenlage sorgen für mehr Fahrspaß und Sicherheit im Alltag.
Die Federn bestehen aus hochwertigem Federstahl, was eine lange Lebensdauer und hohe Belastbarkeit garantiert. Das im Lieferumfang enthaltene Teilegutachten nach §19.3 ermöglicht eine unkomplizierte Eintragung bei jeder Prüfstelle. Somit erhalten Sie eine rechtssichere Lösung für Ihre Fahrzeugoptimierung.
Diese Tieferlegungsfedern sind optimal für Fahrerinnen und Fahrer, die Wert auf sportliches Design, verbesserte Fahrstabilität und Qualität legen – passend für Modelle ohne 4x4 und ohne FlexRide Fahrwerk.
- Tieferlegung um 30/25 mm für sportliche Fahrzeugoptik
- Verbessertes Handling und präziseres Fahrverhalten
- Hochwertiger Federstahl für maximale Haltbarkeit
- Mit Teilegutachten nach §19.3 für einfache Eintragung
- Speziell passend für Opel Insignia Sports Tourer (2014–2018)
Lieferumfang:
- 1 Satz TA Technix Tieferlegungsfedern (VA/HA)
- Teilegutachten nach §19.3
| Eigenschaften | |
| Automarke: | OPEL |
| Modell: | Insignia Sports Tourer |
| Typ: | 0G-A/V |
| Baujahr: | ab 2014 bis 2018 |
| Motor: | z.B.: 2.0Turbo + 1.6-2.0l CDTI |
| Tieferlegung: | 30/25mm |
| Achslast VA: | 1111 - 1175kg |
| Achslast HA: | 1180kg |
| Ausführung: | ohne 4x4 + FlexRide Fahrwerk |
| Gutachten: | inkl. Teilegutachten nach §19.3 |









