- Artikel-Nr.: SW553133
- Hersteller-Nr.: MTSXBM147
Verwendungsliste:
BMW 1er Reihe / F21 Hatchback
Baujahr: ab 09/2011 bis 07/2019
Motor: 125 / 114d / 116d / 118d / 120d
Typ: F21
Nicht für Allradfahrzeuge geeignet.
Bei Fahrzeugen mit Werkstieferlegung wird die angegebene Tieferlegung um den Wert der Werkstieferlegung reduziert.
Bei zusätzlicher, nicht standardmäßiger Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung abweichen.
Beschreibung:
Die MTS Technik Tieferlegungsfedern bieten eine optimale Kombination aus sportlicher Optik und verbessertem Fahrverhalten. Dank sorgfältig abgestimmter Federkennlinien genießen Sie ein präziseres Handling und eine niedrigere Fahrzeughöhe, die Ihrem Fahrzeug einen dynamischeren Look verleiht. Egal ob Sie dezente Tieferlegung oder maximale Performance wünschen – mit Federwegen von 15 mm bis 80 mm bietet MTS Technik die passende Lösung.
Für eine Tieferlegung bis 40 mm können Sie die serienmäßigen Stoßdämpfer weiterhin verwenden. Für stärkere Tieferlegungen empfiehlt sich das MTS Technik Sportfahrwerk, um Leistung und Komfort perfekt aufeinander abzustimmen.
Die Tieferlegungsfedern sind aus hochfestem Federstahl gefertigt und tragen zur Reduzierung von Wankbewegungen in Kurven sowie zu einer direkteren Straßenlage bei. Das mitgelieferte §19.3 Teilegutachten ermöglicht eine einfache Eintragung.
- Sportliche Tieferlegung um ca. 25 mm vorn und 35 mm hinten
- Optimierte Fahrdynamik und verbesserte Kurvenstabilität
- Robuste Konstruktion aus hochwertigem Federstahl
- Mit §19.3 Teilegutachten für einfache Eintragung
- Perfekte Passform für BMW 1er F21 Hatchback
Lieferumfang:
- 1 Set MTS Technik Tieferlegungsfedern (VA + HA)
- §19.3 Teilegutachten
- Montagehinweise
| Eigenschaften | |
| Automarke: | BMW |
| Modell: | 1er Reihe / F21 Hatchback |
| Typ: | F21 |
| Baujahr: | ab 09/2011 bis 07/2019 |
| Motor: | 125 / 114d / 116d / 118d / 120d |
| Tieferlegung VA: | 25 mm |
| Tieferlegung HA: | 35 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |