- Artikel-Nr.: SW553193
- Hersteller-Nr.: MTSXHY054
Verwendungsliste:
Automarke: Hyundai
Modell: i30 (PD/PDE)
Baujahr: ab 11/2016
Typ: PDE, PD
Motor: 1.4 (99PS) / 1.0T-GDi
Tieferlegung VA: 30 mm
Tieferlegung HA: 35 mm
Gutachten: §19.3 Teilegutachten
Hinweis: Bei zusätzlicher, nicht standardmäßiger Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung des Fahrzeugs von der angegebenen abweichen.
Beschreibung:
Die MTS Technik Tieferlegungsfedern bieten Ihnen die Möglichkeit, den Hyundai i30 (PD/PDE) individuell abzustimmen und die Fahreigenschaften gezielt zu verbessern. Je nach gewünschter Tieferlegung – von sportlich dezent bis besonders tief – profitieren Sie von einer spürbar direkteren Straßenlage, reduziertem Wankverhalten und einer optisch sportlich-dynamischen Fahrzeuglinie.
Mit einer Tieferlegung von 30 mm an der Vorderachse und 35 mm an der Hinterachse sorgen die Federn für eine optimale Balance zwischen Komfort und Sportlichkeit. Für Tieferlegungen bis zu rund 40 mm können die serienmäßigen Stoßdämpfer weiterverwendet werden, darüber hinaus empfiehlt sich ein komplettes MTS Technik Sportfahrwerk.
Gefertigt aus hochwertigem Federstahl, gewährleisten die MTS Technik Federn eine lange Lebensdauer und präzise Federkennlinien. Durch das beiliegende §19.3 Teilegutachten wird eine einfache Eintragung gemäß gesetzlichen Vorgaben ermöglicht.
- Sportlich präziseres Fahrverhalten dank optimierter Federraten
- Statusverbessernde Optik durch gleichmäßige Tieferlegung
- Hochwertiger Federstahl für lange Haltbarkeit
- Einfache TÜV-Eintragung mit §19.3 Teilegutachten
- Kombinierbar mit Seriendämpfern bis 40 mm Tieferlegung
Lieferumfang:
- 1 Satz MTS Technik Tieferlegungsfedern (VA + HA)
- §19.3 Teilegutachten
- Montagehinweise
| Eigenschaften | |
| Automarke: | HYUNDAI |
| Modell: | i30 (PD/PDE) |
| Typ: | PDE, PD |
| Baujahr: | ab 11/2016 |
| Motor: | 1.4 (99PS) / 1.0T-GDi |
| Tieferlegung VA: | 30 mm |
| Tieferlegung HA: | 35 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |





















