- Artikel-Nr.: SW518829
- Hersteller-Nr.: MTSXBM089
Verwendungsliste:
BMW 3er Reihe / E46 Cabriolet
Baujahr: ab 10/1999 bis 12/2007
Motoren: 320Ci / 323Ci / 325Ci / 330Ci / 320Cd
Nicht für 4x4 Modelle geeignet
Ohne NIVO
Bei zusätzlicher, nicht standardmäßiger Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung des Fahrzeugs von der angegebenen abweichen.
Beschreibung:
Die MTS Technik Tieferlegungsfedern bieten Ihnen die Möglichkeit, das Fahrverhalten und die Optik Ihres Fahrzeugs individuell zu optimieren. Mit Tieferlegungsstufen von 15 mm bis 80 mm passen Sie Ihr Fahrzeug genau an Ihre Wünsche an – von einer dezenten, komfortablen Sportlichkeit bis zu einem markant sportlichen Auftritt mit strafferem Fahrverhalten. Das Ergebnis: Ein dynamisches Fahrgefühl, bessere Straßenlage und ein sportliches Design, das Ihr Fahrzeug deutlich aufwertet.
Bei einer Tieferlegung von bis zu 40 mm können serienmäßige Stoßdämpfer weiterverwendet werden. Für tiefere Absenkungen empfiehlt sich das MTS Technik Sportfahrwerk, um maximale Performance und Sicherheit zu gewährleisten.
Jede Feder ist speziell abgestimmt, um ein harmonisches Fahrverhalten zu erzielen und den Fahrkomfort auf hohem Niveau zu halten – ideal für Fahrerinnen und Fahrer, die Wert auf Qualität und Funktion legen.
- Individuelle Tieferlegung zwischen 15 mm und 80 mm für passgenaue Einstellung
- Sportlichere Optik und gesteigertes Handling durch abgesenktes Fahrwerk
- Hochwertige Verarbeitung von MTS Technik für langanhaltende Performance
- §19.3 Teilegutachten für problemlose Eintragung
- Optimiertes Fahrverhalten ohne Beeinträchtigung des Komforts
Lieferumfang:
- 1 Satz MTS Technik Tieferlegungsfedern (VA + HA)
- Teilegutachten nach §19.3
- Montagehinweise
| Eigenschaften | |
| Automarke: | BMW |
| Modell: | 3er Reihe / E46 Cabriolet |
| Typ: | E46 |
| Baujahr: | ab 10/1999 bis 12/2007 |
| Motor: | 320Ci / 323Ci / 325Ci / 330Ci / 320Cd |
| Tieferlegung VA: | 50 mm |
| Tieferlegung HA: | 40 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |