- Artikel-Nr.: SW401892
- Hersteller-Nr.: MTSXVW370
Verwendungsliste:
Volkswagen Golf III Kombi Typ 1H5
Baujahr: 09/1994 bis 09/1997
Motoren: 1.6 / 1.8 / 2.0 / 1.9D / 1.9TD
Hinweise:
- Nicht für Allradfahrzeuge geeignet.
- Bei Fahrzeugen ab 10/93 kann es aufgrund unterschiedlicher Federtellergrößen an der Vorderachse erforderlich sein, den Originalfederteller (Art.-Nr. 1HO-412-341) zu verwenden.
- Bei zusätzlicher Sonderausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung abweichen.
- Modellhinweis: kleiner Durchmesser der Federn an der Vorderachse.
Beschreibung:
Die MTS Technik Tieferlegungsfedern bieten Ihnen die perfekte Balance zwischen Performance, Fahrkomfort und individueller Optik. Je nach gewünschter Abstimmung ermöglichen Tieferlegungen von 15 mm bis 80 mm eine sportliche Straßenlage und verbessern die Fahrzeugdynamik deutlich. Die Variante mit 40 mm Tieferlegung erfordert keinen Austausch der Stoßdämpfer – ideal für alle, die eine sportliche, aber alltagstaugliche Tieferlegung wünschen.
Diese Federn sind aus hochwertigem Federstahl gefertigt und sorgfältig pulverbeschichtet, um Langlebigkeit und Korrosionsschutz sicherzustellen. Mit dem enthaltenen §19.3 Teilegutachten ist die problemlose Eintragung in die Fahrzeugpapiere gewährleistet.
- Optimierte Straßenlage und präziseres Fahrverhalten
- Tieferlegung von 40 mm für sportliche Optik
- Hochwertige Verarbeitung und langlebige Materialqualität
- Einfache Montage, kein Wechsel der Stoßdämpfer erforderlich
- Mit §19.3 Teilegutachten für legale Nutzung im Straßenverkehr
Lieferumfang:
- 1 Satz MTS Technik Tieferlegungsfedern (VA & HA)
- §19.3 Teilegutachten
- Montageanleitung
| Eigenschaften | |
| Automarke: | Volkswagen |
| Modell: | Golf III Kombi |
| Typ: | 1H5 |
| Baujahr: | ab 09/1994 bis 09/1997 |
| Motor: | 1.6 / 1.8 / 2.0 / 1.9D / 1.9TD |
| Modellhinweis: | kleiner Durchmesser der Federn an der Vorderachse |
| Tieferlegung VA: | 40 mm |
| Tieferlegung HA: | 40 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |






