- Artikel-Nr.: SW401742
- Hersteller-Nr.: MTSXBM011
Verwendungsliste:
BMW 1er Reihe / E82 Coupe
Baujahr: ab 10/2007 bis 11/2013
Motorisierung: 125i / 120d / 123d
Typ: E82
Tieferlegung VA: 35 mm
Tieferlegung HA: 30 mm
Gutachten: §19.3 Teilegutachten
Hinweis: Die in diesem Katalog angegebene Tieferlegungsrate ist bei Serien-Sportfahrwerk um die Werkstieferlegungsrate geringer. Ohne NIVO. Bei zusätzlicher, nicht standardmäßiger Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung des Fahrzeugs von der angegebenen abweichen.
Beschreibung:
Die MTS Technik Tieferlegungsfedern bieten eine ideale Lösung, wenn Sie das Fahrverhalten und die Optik Ihres Fahrzeugs verbessern möchten. Je nach Ausführung ermöglichen sie eine Tieferlegung zwischen 15 mm und 80 mm. Dadurch können Sie die Straßenlage, Stabilität und das sportliche Erscheinungsbild individuell an Ihre Vorlieben anpassen. Auch bei moderater Tieferlegung genießen Sie eine exakte Straßenlage und mehr Dynamik im Alltag, ohne den Komfort völlig aufzugeben.
Bei einer Tieferlegung um 40 mm ist keine Anpassung der Stoßdämpfer erforderlich. Für größere Tieferlegungswerte empfiehlt sich das komplette MTS Technik Sportfahrwerk, um ein optimales Zusammenspiel zwischen Federn und Dämpfern zu gewährleisten. Dank des beiliegenden §19.3 Teilegutachtens ist die Eintragung problemlos möglich.
- Sportlich-dynamisches Fahrverhalten durch optimierten Schwerpunkt
- Individuelle Tieferlegungsoptionen von 15 mm bis 80 mm
- Hohe Materialqualität und präzise Fertigung von MTS Technik
- Verbessertes Handling und sportlichere Optik
- Mit §19.3 Teilegutachten zur einfachen Eintragung
Lieferumfang:
- 1 Satz MTS Technik Tieferlegungsfedern (Vorder- und Hinterachse)
- §19.3 Teilegutachten
- Montagehinweise
| Eigenschaften | |
| Automarke: | BMW |
| Modell: | 1er Reihe / E82 Coupe |
| Typ: | E82 |
| Baujahr: | ab 10/2007 bis 11/2013 |
| Motor: | 125i / 120d / 123d |
| Tieferlegung VA: | 35 mm |
| Tieferlegung HA: | 30 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |

