- Artikel-Nr.: SW401695
- Hersteller-Nr.: MTSXTO056
Verwendungsliste:
Toyota Yaris I Typ P1 ab 1999
Alle Motorversionen
Hinweis: Bei zusätzlicher, nicht standardmäßiger Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung des Fahrzeugs von der angegebenen abweichen.
Beschreibung:
Die MTS Technik Tieferlegungsfedern passend für Toyota Yaris I Typ P1 ab 1999 bieten eine optimale Möglichkeit, Ihr Fahrzeug individuell abzustimmen. Mit einer Tieferlegung von 40 mm an Vorder- und Hinterachse wird nicht nur die sportliche Optik verbessert, sondern auch das Fahrverhalten präziser und dynamischer. Durch die präzise Abstimmung der Federraten erzielen Sie eine perfekte Balance zwischen Komfort und Performance.
Dank der robusten Konstruktion und hochwertigen Materialien bieten die MTS Technik Federn eine lange Lebensdauer und gleichbleibende Fahrstabilität. Sie sind ideal für Fahrer, die eine bessere Straßenlage und ein sportlicheres Fahrgefühl wünschen, ohne Komforteinbußen hinnehmen zu müssen. Ein §19.3 Teilegutachten ist im Lieferumfang enthalten, wodurch eine einfache Eintragung gewährleistet ist.
Bei einer 40 mm Tieferlegung können die originalen Stoßdämpfer weiterverwendet werden. Für tiefere Abstimmungen empfiehlt MTS Technik den Einsatz eines kompletten Sportfahrwerksatzes, um die optimale Performance zu erreichen.
- Hochwertige Tieferlegungsfedern mit 40 mm Tieferlegung an VA und HA
- Verbessertes Handling und sportlichere Optik
- Kompatibel mit den Serienstoßdämpfern bei 40 mm Tieferlegung
- Inklusive §19.3 Teilegutachten für problemlose Eintragung
- Ideal zur Individualisierung des Fahrwerks ohne Komfortverlust
Lieferumfang:
- Satz MTS Technik Tieferlegungsfedern (Vorder- und Hinterachse)
- §19.3 Teilegutachten
- Montagehinweise
| Eigenschaften | |
| Automarke: | TOYOTA |
| Modell: | Yaris I |
| Typ: | P1 |
| Baujahr: | ab 1999 |
| Motor: | Alle Motorversionen |
| Tieferlegung VA: | 40 mm |
| Tieferlegung HA: | 40 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |



