- Artikel-Nr.: SW401665
- Hersteller-Nr.: MTSXAU136
Verwendungsliste:
Audi A5 B8 Sportback Typ (8TA)
Baujahr: ab 09/2009 bis 01/2017
Motorisierungen: 1.8TFSI / 2.0TFSI / 2.0TDI
Tieferlegung VA: 30 mm
Tieferlegung HA: 30 mm
Gutachten: §19.3 Teilegutachten
Hinweis: Bei Fahrzeugen mit Werkstieferlegung wird die angegebene Tieferlegung um den Wert der Werkstieferlegung reduziert. Bei zusätzlicher Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung abweichen.
Beschreibung:
Die hochwertigen Tieferlegungsfedern von MTS Technik bieten Ihnen die ideale Möglichkeit, die Fahreigenschaften Ihres Fahrzeugs individuell zu optimieren. Erhältlich in zahlreichen Abstufungen von 15 mm bis 80 mm, ermöglicht dieses System eine sportlichere Straßenlage und ein dynamischeres Fahrgefühl. Dabei profitieren Sie nicht nur von einer optischen Aufwertung, sondern auch von verbessertem Handling und einer direkteren Kurvenstabilität.
Für eine moderate Tieferlegung bis 40 mm können die serienmäßigen Stoßdämpfer weiterhin verwendet werden. Wenn Sie eine stärkere Tieferlegung wünschen, empfiehlt sich das komplette MTS Technik Sportfahrwerk für optimale Performance und harmonisches Fahrverhalten.
Die Federn sind fahrzeugspezifisch entwickelt und präzise auf die Achslasten des Audi A5 B8 Sportback abgestimmt. Das beiliegende §19.3 Teilegutachten ermöglicht eine problemlose Eintragung.
- Sportliche Optik und verbesserte Straßenlage
- Individuelle Tieferlegung von 15 mm bis 80 mm möglich
- Hochwertige Materialien und präzise Fertigung
- Kompatibel mit Serien-Stoßdämpfern bis 40 mm Tieferlegung
- Mit §19.3 Teilegutachten für einfache Eintragung
Lieferumfang:
- 1 Set MTS Technik Tieferlegungsfedern (VA + HA)
- §19.3 Teilegutachten
- Montageanleitung
| Eigenschaften | |
| Automarke: | AUDI |
| Modell: | A5 B8 Sportback |
| Typ: | 8TA |
| Baujahr: | ab 09/2009 bis 01/2017 |
| Motor: | 1.8TFSI / 2.0TFSI / 2.0TDI |
| Tieferlegung VA: | 30 mm |
| Tieferlegung HA: | 30 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |


