- Artikel-Nr.: SW401640
- Hersteller-Nr.: MTSXVW246
Verwendungsliste:
Volkswagen Golf VII Hatchback Typ (5G1)
Baujahr: ab 10/2012 bis 01/2020
Motorisierung: 1.4TSI (140PS / 150PS) / 1.5TSI
Hinweis: Nur für Fahrzeuge mit Mehrlenker-Hinterradaufhängung geeignet.
Hinweis: Nicht für Allradfahrzeuge geeignet.
Hinweis: Nicht geeignet für Fahrzeuge mit Torsionsstäbeachse.
Hinweis: Ca. 15 mm weniger Tieferlegung bei Fahrzeugen mit Sportfahrwerk.
Hinweis: Bei zusätzlicher Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung abweichen.
Beschreibung:
Die MTS Technik Tieferlegungsfedern bieten Ihnen die perfekte Balance zwischen sportlicher Optik und verbessertem Fahrverhalten. Mit einer Tieferlegung von 40 mm an Vorder- und Hinterachse verleihen Sie Ihrem Fahrzeug eine dynamische Straßenlage – ideal für alle, die Wert auf Performance und Design legen. Die Federn sind speziell fahrzeugspezifisch abgestimmt und ermöglichen eine optimale Tieferlegung ohne Austausch der Stoßdämpfer, sofern diese im serienmäßigen Zustand sind.
Durch die präzise abgestimmte Federrate wird das Handling spürbar verbessert, das Fahrzeug wirkt agiler und direkter in der Kurvenlage. Gleichzeitig bleibt ein hohes Maß an Komfort erhalten. Für noch extremere Tieferlegungen empfiehlt MTS Technik den Einsatz mit einem kompletten Sportfahrwerk.
- Sportliche Tieferlegung um 40 mm vorn und hinten
- Verbessertes Handling und direkteres Lenkverhalten
- Inklusive §19.3 Teilegutachten (TÜV)
- Hochwertige Verarbeitung für lange Lebensdauer
- Fahrzeugspezifische Abstimmung für optimale Passgenauigkeit
Lieferumfang:
- 1 Satz MTS Technik Tieferlegungsfedern (VA + HA)
- §19.3 Teilegutachten
- Montagehinweise
| Eigenschaften | |
| Automarke: | Volkswagen |
| Modell: | Golf VII Hatchback |
| Typ: | 5G1 |
| Baujahr: | ab 10/2012 bis 01/2020 |
| Motor: | 1.4TSI (140PS / 150PS) / 1.5TSI |
| Modellhinweis: | Mehrlenker-Hinterradaufhängung |
| Tieferlegung VA: | 40 mm |
| Tieferlegung HA: | 40 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |








