- Artikel-Nr.: SW401639
- Hersteller-Nr.: MTSXOP008
Verwendungsliste:
Opel Astra H Sedan Typ (L69) ab 2004
Motor: 1.6 / 1.8 / 1.3CDTi
Tieferlegung VA: 30 mm
Tieferlegung HA: 30 mm
Gutachten: §19.3 Teilegutachten
Hinweis: Ohne IDS, ohne NIVO, nicht für Kombi-Modelle geeignet. Die tatsächliche Tieferlegung kann je nach Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) variieren.
Beschreibung:
Die MTS Technik Tieferlegungsfedern bieten Ihnen die ideale Möglichkeit, den sportlichen Charakter Ihres Fahrzeugs zu betonen. Je nach gewünschtem Stil sind verschiedene Tieferlegungsstufen zwischen 15 mm und 80 mm verfügbar. Während moderate Tieferlegungen den Komfort weitgehend erhalten und das Handling verbessern, sorgen stärkere Absenkungen für eine besonders dynamische Straßenlage und ein markantes Erscheinungsbild.
Bei einer Tieferlegung von bis zu 40 mm können Sie die Serien-Stoßdämpfer weiterhin verwenden. Für eine stärkere Tieferlegung empfiehlt sich das passende MTS Technik Sportfahrwerk, um optimale Fahrleistungen und Sicherheit zu gewährleisten.
Technische Hinweise:
Bei Fahrzeugen mit bereits werkseitig sportlich ausgelegtem Fahrwerk ist die effektive Tieferlegung entsprechend geringer. Aufgrund von Unterschiede bei Fahrzeugausstattungen und Achslasten kann die tatsächliche Tieferlegung leicht abweichen.
- Sportliche Optik durch Tieferlegung um 30 mm vorne und hinten
- Verbessertes Fahrverhalten und präzisere Kurvenlage
- Hochwertige Verarbeitung von MTS Technik mit Teilegutachten gemäß §19.3
- Kompatibel mit Serien-Stoßdämpfern bis 40 mm Tieferlegung
- Einfache Montage ohne Anpassungsarbeiten
Lieferumfang:
- 1 Satz MTS Technik Tieferlegungsfedern (Vorder- und Hinterachse)
- Montage- und Anwendungshinweise
- §19.3 Teilegutachten
| Eigenschaften | |
| Automarke: | OPEL |
| Modell: | ASTRA H SEDAN |
| Typ: | L69 |
| Baujahr: | ab 2004 |
| Motor: | 1.6 / 1.8 / 1.3CDTi |
| Modellhinweis: | ohne IDS |
| Tieferlegung VA: | 30 mm |
| Tieferlegung HA: | 30 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |