- Artikel-Nr.: SW401567
- Hersteller-Nr.: MTSXTO090
Verwendungsliste:
Toyota GT86 Typ ZN6
Baujahr: ab 03/2012
Motor: 2.0
Tieferlegung VA: 25 mm
Tieferlegung HA: 25 mm
Gutachten: §19.3 Teilegutachten
Hinweis: Bei zusätzlicher, nicht standardmäßiger Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung des Fahrzeugs von der angegebenen abweichen.
Beschreibung:
Die MTS Technik Tieferlegungsfedern bieten Ihnen eine ideale Möglichkeit, Ihren Toyota GT86 optisch und fahrdynamisch zu optimieren. Mit einer Tieferlegung von 25 mm vorne und hinten erreichen Sie eine sportlichere Fahrzeugoptik, ein direkteres Fahrgefühl und eine verbesserte Straßenlage. Die Federn sind aus hochwertigem Federstahl gefertigt und präzise auf das Gewicht und Fahrverhalten des Toyota GT86 abgestimmt.
Dank des beiliegenden §19.3 Teilegutachtens ist eine problemlose Eintragung möglich. Bei einer Tieferlegung bis 40 mm ist kein Austausch der Stoßdämpfer erforderlich, was den Einbau besonders unkompliziert macht. Für Kunden, die eine stärkere Tieferlegung oder eine noch sportlichere Abstimmung wünschen, empfiehlt sich das komplette MTS Technik Sportfahrwerk als sinnvolle Erweiterung.
Die Tieferlegungsfedern sorgen nicht nur für eine dynamischere Straßenlage, sondern verleihen Ihrem Fahrzeug auch ein individuelles und aggressiveres Erscheinungsbild, ohne dabei auf Alltagstauglichkeit zu verzichten.
- Sportliche Optik durch ca. 25 mm Tieferlegung vorne und hinten
- Verbessertes Fahrverhalten und präziseres Handling
- Einfache Montage, kein Dämpferwechsel bis 40 mm erforderlich
- Mit §19.3 Teilegutachten für einfache Eintragung
- Hochwertige Verarbeitung und langanhaltende Performance
Lieferumfang:
- 1 Satz MTS Technik Tieferlegungsfedern (VA + HA)
- §19.3 Teilegutachten
- Montageanleitung
| Eigenschaften | |
| Automarke: | TOYOTA |
| Modell: | GT86 |
| Typ: | ZN6 |
| Baujahr: | ab 03/2012 |
| Motor: | 2.0 |
| Tieferlegung VA: | 25 mm |
| Tieferlegung HA: | 25 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |










