- Artikel-Nr.: SW401488
- Hersteller-Nr.: MTSXOP085
Verwendungsliste:
Opel Calibra A Typ (C89) ab 06/1990 bis 04/2000
Motorisierung: 2.0 / 2.0 4x4 / 2.0 16V / 2.0 16V 4x4
Tieferlegung VA: 60 mm
Tieferlegung HA: 40 mm
Gutachten: §19.3 Teilegutachten
Hinweis: Diese Tieferlegungsfedern können nur mit verkürzten Stoßdämpfern verwendet werden. Bei zusätzlicher Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, LPG-Anlage) kann die Tieferlegung abweichen.
Beschreibung:
Die MTS Technik Tieferlegungsfedern bieten eine ideale Kombination aus sportlicher Optik, verbessertem Fahrverhalten und geprüftem Qualitätsstandard. Sie sind speziell passend für Opel Calibra A Typ C89 entwickelt und ermöglichen eine Tieferlegung von 60 mm an der Vorderachse und 40 mm an der Hinterachse. Durch die präzise Abstimmung profitieren Sie von einem direkteren Lenkverhalten und einer stabileren Straßenlage, ohne den Fahrkomfort vollständig einzubüßen.
Besonders für Fahrerinnen und Fahrer geeignet, die ihr Fahrzeug optisch verfeinern und das Handling individuell anpassen möchten. Bei moderater Tieferlegung ist kein Austausch der Stoßdämpfer erforderlich; bei höheren Werten empfiehlt sich die Kombination mit einem MTS Technik Sportfahrwerk für optimale Performance.
Alle MTS Technik Federn sind mit einem §19.3 Teilegutachten ausgestattet und erfüllen damit höchste Sicherheits- und Qualitätsanforderungen.
- Sportliche 60/40 mm Tieferlegung mit harmonischer Abstimmung
- Verbesserte Straßenlage und präziseres Lenkverhalten
- Gefertigt aus hochwertigem Federstahl mit Pulverbeschichtung
- Mit §19.3 Teilegutachten für legale Eintragung
- Perfekt passend für Opel Calibra A Typ C89
Lieferumfang:
- 1 Satz MTS Technik Tieferlegungsfedern (Vorder- und Hinterachse)
- §19.3 Teilegutachten
- Montagehinweise
| Eigenschaften | |
| Automarke: | OPEL |
| Modell: | Calibra A |
| Typ: | C89 |
| Baujahr: | ab 06/1990 bis 04/2000 |
| Motor: | 2.0 / 2.0 4x4 / 2.0 16V / 2.0 16V 4x4 |
| Tieferlegung VA: | 60 mm |
| Tieferlegung HA: | 40 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |