- Artikel-Nr.: SW401414
- Hersteller-Nr.: MTSXAU183
Verwendungsliste:
Audi A7 Sportback (Typ 4GA/4GF)
Baujahr: ab 08/2010 bis 01/2018
Motorisierungen: 3.0 TFSI Quattro / 3.0 TDI Quattro (204PS / 218PS / 245PS / 272PS)
Tieferlegung VA: 30 mm
Tieferlegung HA: 25 mm
Gutachten: §19.3 Teilegutachten
Hinweis: Bei Fahrzeugen mit Werkstieferlegung wird die angegebene Tieferlegung um den Wert der Werkstieferlegung reduziert. Bei zusätzlicher Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung abweichen.
Beschreibung:
Die MTS Technik Tieferlegungsfedern bieten eine ideale Kombination aus sportlicher Optik, verbessertem Fahrverhalten und höchster Alltagstauglichkeit. Mit Tieferlegungen zwischen 15 mm und 80 mm lassen sich sowohl dezente als auch markante Absenkungen der Fahrzeughöhe umsetzen. Dadurch wird nicht nur das Erscheinungsbild Ihres Audi A7 Sportback individuell verfeinert, sondern auch die Straßenlage optimiert.
Sollte eine Tieferlegung bis 40 mm gewählt werden, können die originalen Stoßdämpfer weiterhin verwendet werden. Bei größeren Tieferlegungen empfiehlt sich das MTS Technik Sportfahrwerk für eine perfekt abgestimmte Fahrdynamik. Gefertigt aus hochwertigen Stahllegierungen und geprüft nach §19.3 Teilegutachten, garantieren diese Federn Langlebigkeit und Sicherheit auf höchstem Niveau.
- Optimierte Straßenlage durch sportlich straffes Fahrverhalten
- Präzise Fahrwerksabstimmung für Audi A7 Sportback
- Erhältlich mit verschiedenen Tieferlegungswerten von 15–80 mm
- Zuverlässige Qualität mit §19.3 Teilegutachten
- Verbesserte Fahrzeugoptik durch niedrigeren Schwerpunkt
Lieferumfang:
- 1 Satz MTS Technik Tieferlegungsfedern (VA & HA)
- §19.3 Teilegutachten
- Montagehinweise
| Eigenschaften | |
| Automarke: | AUDI |
| Modell: | A7 Sportback |
| Typ: | 4GA/4GF |
| Baujahr: | ab 08/2010 bis 01/2018 |
| Motor: | 3.0TFSI Quattro / 3.0TDI Quattro (204PS / 218PS / 245PS / 272PS) |
| Tieferlegung VA: | 30 mm |
| Tieferlegung HA: | 25 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |







