- Artikel-Nr.: SW401331
- Hersteller-Nr.: MTSXVW029
Verwendungsliste:
Volkswagen Golf V Hatchback Typ 1K1, Baujahr ab 10/2004 bis 10/2008
Motor: 2.0GTI
Tieferlegung VA: 25 mm
Tieferlegung HA: 25 mm
Gutachten: §19.3 Teilegutachten
Nicht geeignet für 4x4 Modelle, Kombis, Fahrzeuge mit NIVO.
Hinweis: Bei zusätzlicher Sonderausstattung wie Anhängerkupplung oder Flüssiggasanlage kann die tatsächliche Tieferlegung abweichen.
Beschreibung:
Die MTS Technik Tieferlegungsfedern bieten eine hervorragende Möglichkeit, das Fahrverhalten und die Optik Ihres Fahrzeugs individuell zu verbessern. Mit unterschiedlichen Tieferlegungsstufen von 15 mm bis 80 mm können Sie Ihr Fahrwerk ganz nach Wunsch abstimmen – vom dezent sportlichen Look bis hin zur maximalen Performance-Optik. Besonders für den Volkswagen Golf V Hatchback Typ 1K1 ist diese Variante ideal, wenn Sie eine sportlichere Straßenlage und eine reduzierte Fahrzeughöhe möchten, ohne den Fahrkomfort stark zu beeinträchtigen.
Die präzise gefertigten Federn sorgen für ein direkteres Lenkverhalten und eine bessere Stabilität in Kurven. Bei einer Tieferlegung bis 40 mm ist kein Austausch der Stoßdämpfer notwendig. Für stärkere Tieferlegungen empfiehlt sich das komplette MTS Technik Sportfahrwerk als passende Ergänzung. Dank des beiliegenden §19.3 Teilegutachtens ist eine gesetzeskonforme Eintragung problemlos möglich.
- Sportliche Tieferlegung um 25 mm an Vorder- und Hinterachse
- Optimierte Straßenlage und präziseres Handling
- Hochwertige Verarbeitung mit langlebiger Federstahl-Legierung
- Einfache Installation, mit §19.3 Teilegutachten
- Kein Austausch der Stoßdämpfer bis 40 mm erforderlich
Lieferumfang:
- 1 Satz MTS Technik Tieferlegungsfedern (Vorder- und Hinterachse)
- §19.3 Teilegutachten
- Montagehinweise
| Eigenschaften | |
| Automarke: | Volkswagen |
| Modell: | Golf V Hatchback |
| Typ: | 1K1 |
| Baujahr: | ab 10/2004 bis 10/2008 |
| Motor: | 2.0GTI |
| Tieferlegung VA: | 25 mm |
| Tieferlegung HA: | 25 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |


























