- Artikel-Nr.: SW401113
- Hersteller-Nr.: MTSXAU266
Verwendungsliste:
Audi A4 B5 Sedan Typ (8D2), Baujahr ab 04/1994 bis 12/2000, Motorisierung 1.8T / 1.9DI / 1.9TDI
Nicht geeignet für Fahrzeuge mit Niveauregulierung.
Nicht geeignet für Allradfahrzeuge.
Ausgenommen M-Modelle, S4-Modelle und Fahrzeuge mit Audi Sportfahrwerk.
Bei zusätzlicher, nicht standardmäßiger Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung vom angegebenen Wert abweichen.
Beschreibung:
Die MTS Technik Tieferlegungsfedern passend für Audi A4 B5 Sedan (8D2) bieten Ihnen die perfekte Möglichkeit, das Fahrverhalten und die Optik Ihres Fahrzeugs individuell zu verbessern. Mit Tieferlegungsoptionen von 15 mm bis 80 mm können Sie das Fahrniveau ganz nach Ihren Wünschen anpassen – von dezent sportlich bis hin zu besonders tief. Dank der präzisen Abstimmung sorgen die Federn für ein direkteres Lenkgefühl, eine reduzierte Seitenneigung und einen sportlicheren Auftritt.
Eine Tieferlegung von 40 mm kann ohne Austausch der Stoßdämpfer erfolgen. Für größere Tieferlegungen empfiehlt sich jedoch das komplette MTS Technik Sportfahrwerk, um die optimale Balance zwischen Komfort und Sportlichkeit zu erreichen. Gefertigt nach höchsten Qualitätsstandards und inklusive §19.3 Teilegutachten, garantieren die MTS Technik Federn eine sichere und legale Fahrzeuganpassung.
- Optimierte Straßenlage durch abgesennten Fahrzeugschwerpunkt
- Verbesserte Kurvenstabilität und sportlichere Optik
- Hochwertige Fertigung und Teilegutachten gemäß §19.3
- Einfache Montage, teilweise ohne Austausch der Stoßdämpfer möglich
- Individuelle Tieferlegung von 15 mm bis 80 mm
Lieferumfang:
- 1 Satz (4 Stück) MTS Technik Tieferlegungsfedern
- Montageanleitung
- Teilegutachten gemäß §19.3
| Eigenschaften | |
| Automarke: | AUDI |
| Modell: | A4 B5 Sedan |
| Typ: | 8D2 |
| Baujahr: | ab 04/1994 bis 12/2000 |
| Motor: | 1.8T / 1.9DI / 1.9TDI |
| Tieferlegung VA: | 30 mm |
| Tieferlegung HA: | 20 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |







































