- Artikel-Nr.: SW401002
- Hersteller-Nr.: MTSXVW109
Verwendungsliste:
Volkswagen Golf IV Typ (1J1), Baujahr ab 05/1999 bis 11/2003
Motor: 1.8 4motion
Tieferlegung VA: 30 mm
Tieferlegung HA: 30 mm
Gutachten: §19.3 Teilegutachten
Hinweis: Bei zusätzlicher, nicht standardmäßiger Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung des Fahrzeugs von der angegebenen abweichen.
Beschreibung:
Die MTS Technik Tieferlegungsfedern bieten Ihnen die ideale Möglichkeit, die Fahrdynamik und die Optik Ihres Fahrzeugs individuell zu verbessern. Je nach Ausführung ermöglichen sie eine Tieferlegung zwischen 15 mm und 80 mm und erfüllen damit die Ansprüche von sportlich orientierten Fahrern ebenso wie jene, die nur eine dezente Absenkung wünschen. Durch die präzise abgestimmte Federrate verbessert sich das Handling, während der Fahrkomfort auf einem alltagstauglichen Niveau bleibt.
Bei einer Tieferlegung bis 40 mm ist kein Austausch der Stoßdämpfer erforderlich. Für größere Tieferlegungen empfiehlt sich das vollständige MTS Technik Sportfahrwerk, um optimale Fahrleistungen und eine harmonische Abstimmung zu erzielen.
Dank des beiliegenden §19.3 Teilegutachtens erfolgt die Eintragung unkompliziert und rechtssicher. So erhalten Sie sowohl eine ansprechende Fahrzeugoptik als auch eine erhöhte Fahrstabilität unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.
- Sportliche Optik und verbesserte Straßenlage durch präzise Tieferlegung
- Optimierte Fahrdynamik bei gleichzeitig hohem Fahrkomfort
- Passgenaue Entwicklung für Volkswagen Golf IV 1J1
- Einfache Eintragung dank §19.3 Teilegutachten
- Bis 40 mm Tieferlegung ohne Wechsel der Stoßdämpfer möglich
Lieferumfang:
- 1 Satz MTS Technik Tieferlegungsfedern (VA und HA)
- §19.3 Teilegutachten
- Montagehinweise
| Eigenschaften | |
| Automarke: | Volkswagen |
| Modell: | Golf IV |
| Typ: | 1J1 |
| Baujahr: | ab 05/1999 bis 11/2003 |
| Motor: | 1.8 4motion |
| Tieferlegung VA: | 30 mm |
| Tieferlegung HA: | 30 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |












