- Artikel-Nr.: SW400546
- Hersteller-Nr.: MTSXMA002
Verwendungsliste:
Mazda 121 II Typ (DB)
Baujahr: ab 03/1991 bis 02/1996
Motor: Alle Motorversionen
Tieferlegung VA: 40 mm
Tieferlegung HA: 40 mm
Gutachten: §19.3 Teilegutachten
Hinweis: Bei zusätzlicher, nicht standardmäßiger Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung abweichen.
Beschreibung:
Die MTS Technik Tieferlegungsfedern bieten Ihnen die ideale Möglichkeit, Ihren Mazda 121 II Typ DB optisch und fahrdynamisch aufzuwerten. Durch eine Tieferlegung von 40 mm an Vorder‑ und Hinterachse erhält Ihr Fahrzeug einen sportlicheren Look, eine verbesserte Straßenlage und ein präziseres Fahrgefühl. Je nach gewünschtem Stil stehen verschiedene Tieferlegungsvarianten von 15 mm bis 80 mm zur Verfügung – von dezent bis extrem.
Für moderate Tieferlegungen bis 40 mm können Sie die Originalstoßdämpfer weiterverwenden. Bei höheren Tieferlegungen empfiehlt sich der Einsatz des passenden MTS Technik Sportfahrwerks, um die Fahreigenschaften optimal abzustimmen und die Alltagstauglichkeit zu erhalten.
Alle Federn werden unter hohen Qualitätsstandards gefertigt und verfügen über ein §19.3 Teilegutachten, womit die Eintragung problemlos möglich ist. Die MTS Technik Tieferlegungsfedern sind aus hochwertigem Federstahl hergestellt und gewährleisten Langlebigkeit sowie gleichmäßige Tieferlegung an beiden Achsen.
- Sportliche Tieferlegung um 40 mm für verbessertes Handling
- Geprüfte Qualität mit §19.3 Teilegutachten
- Hochwertiger Federstahl für maximale Haltbarkeit
- Verwendung der Serien-Stoßdämpfer bis 40 mm Tieferlegung möglich
- Individuelles Fahrgefühl – von komfortabel bis sportlich
Lieferumfang:
- 1 Satz MTS Technik Tieferlegungsfedern (VA + HA)
- §19.3 Teilegutachten
- Montagehinweise
| Eigenschaften | |
| Automarke: | MAZDA |
| Modell: | 121 II |
| Typ: | DB |
| Baujahr: | ab 03/1991 bis 02/1996 |
| Motor: | Alle Motorversionen |
| Tieferlegung VA: | 40 mm |
| Tieferlegung HA: | 40 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |









