- Artikel-Nr.: SW549576
- Hersteller-Nr.: *EVOMB105/1
- EAN: 4251695171629
Verwendungsliste:
Mercedes Benz CLK Typ C209
Baujahr 2002 - 2009
maximale Vorderachslast: 1011 - 1130kg
maximale Hinterachslast: 1170kg
ohne Niveauregulierung + AMG
Motor: 5 + 6 + 8-Zylinder
HA = je nach Dicke der oberen Gummiunterlage kann die Tieferlegung entsprechend variieren.
Beschreibung:
Das TA Technix Sportfahrwerk bietet Ihnen eine sportliche Tieferlegung von 50/30mm und ein dynamischeres Fahrverhalten für Ihr Fahrzeug. Es wurde speziell entwickelt, um die Straßenlage und Fahrzeugkontrolle im Alltag wie auch bei sportlicher Fahrweise zu optimieren. Durch die präzise Abstimmung von Federn und Dämpfern profitieren Sie von einer verbesserten Kurvenstabilität, reduziertem Wankverhalten und einer sportlich-aggressiven Optik.
Dieses fahrzeugspezifische Fahrwerk ist passend für Mercedes Benz CLK (Typ C209) der Baujahre 2002 bis 2009 mit einer maximalen Vorderachslast von 1011–1130kg und einer Hinterachslast von 1170kg. Bitte beachten Sie, dass das Fahrwerk nicht für Modelle mit Niveauregulierung oder AMG-Ausstattung geeignet ist. Das Set wird mit einem Teilegutachten gemäß §19.3 geliefert, wodurch eine Eintragung problemlos möglich ist.
- Tieferlegung 50/30mm für sportliche Straßenlage
- Verbessertes Handling und stabileres Fahrverhalten
- Speziell abgestimmte Federn und Dämpfer für maximalen Fahrkomfort
- Fahrzeugspezifische Passgenauigkeit für Mercedes Benz CLK C209
- Mit Teilegutachten gemäß §19.3 für einfache Zulassung
Lieferumfang:
- 1x TA Technix Sportfahrwerk (Vorder- und Hinterachse)
- Teilegutachten gemäß §19.3
- Montagehinweise
| Eigenschaften | |
| Automarke: | Mercedes Benz |
| Modell: | CLK |
| Typ: | C209 |
| Baujahr: | ab 2002 bis 2009 |
| Motor: | 5 + 6 + 8-Zylinder |
| Hinweis: | ohne Niveauregulierung + AMG |
| Tieferlegung: | 50/30mm |
| Achslast VA: | 1011 - 1130kg |
| Achslast HA: | 1170kg |
| Ausführung: | HA = je nach Dicke der oberen Gummiunterlage kann die Tieferlegung entsprechend variieren. |
| Gutachten: | Inkl. Teilegutachten (§19.3). |