- Artikel-Nr.: SW547455
- Hersteller-Nr.: *EVOAU222
- EAN: 4251016776182
Verwendungsliste:
Audi A6 Avant Typ 4G-C7
Baujahr: ab 2011
Motorisierung: z.B. 2.0TDI mit M-Tronic, 3.0TDI ohne Quattro
Achse: Frontantrieb
Hinweis: Bei Modellen mit Audi-Sportfahrwerk fällt die Angabe der Tieferlegung dementsprechend geringer aus.
Hinweis: Nicht für Modelle mit Niveauregulierung geeignet.
Beschreibung:
Das TA Technix Sportfahrwerk sorgt für eine sportlichere Straßenlage und ein präziseres Fahrverhalten Ihres Fahrzeugs. Mit einer Tieferlegung von 30/30 mm wird die Fahrzeugoptik dynamischer und der Schwerpunkt des Fahrzeugs abgesenkt, was ein agileres Handling und bessere Kurvenstabilität ermöglicht. Das Sportfahrwerk ist perfekt auf den Audi A6 Avant Typ 4G-C7 abgestimmt und überzeugt mit hoher Materialqualität sowie einem angenehmen Restkomfort im Alltag.
Dank des beiliegenden Teilegutachtens nach §19.3 ist eine problemlose Eintragung möglich. Das Fahrwerk eignet sich für Modelle mit einer maximalen Vorderachslast von 1156–1245 kg und einer maximalen Hinterachslast von 1330 kg. Ideal für Fahrerinnen und Fahrer, die Wert auf sportliche Performance, Sicherheit und Design legen.
- Tieferlegung 30/30 mm für sportliche Optik und verbessertes Fahrverhalten
- Inklusive Teilegutachten nach §19.3
- Optimierter Schwerpunkt für präzises Handling
- Hochwertige Verarbeitung für lange Lebensdauer
- Einfache Montage und TÜV-konforme Ausführung
Lieferumfang:
- 1x komplettes TA Technix Sportfahrwerk (Vorder- und Hinterachse)
- Teilegutachten nach §19.3
- Montageanleitung
| Eigenschaften | |
| Automarke: | AUDI |
| Modell: | A6 Avant |
| Typ: | 4G-C7 |
| Baujahr: | ab 2011 |
| Motor: | z.B. 2.0TDI mit M-Tronic+ 3.0TDI ohne Quattro |
| Hinweis: | bei Modellen mit Audi-Sportfahrwerk fällt die Angabe der Tieferlegung dementsprechend geringer aus |
| Tieferlegung: | 30/30mm |
| Achse: | Frontantrieb |
| Achslast VA: | 1156 - 1245kg |
| Achslast HA: | 1330kg |
| Ausführung: | nicht für Modelle mit Niveauregulierung |
| Gutachten: | inkl. Teilegutachten nach §19.3 |