- Artikel-Nr.: SW399805
- Hersteller-Nr.: MTSKPLBM115
Verwendungsliste:
BMW 3er Reihe / E46 Coupe
Baujahr: ab 1998
Motorisierungen: 320Ci / 323Ci / 325Ci / 328Ci / 330Ci / 320Cd
Tieferlegung VA: 50 mm
Tieferlegung HA: 40 mm
Hinweis: Diese Tieferlegungsfedern können nur mit verkürzten Stoßdämpfern verwendet werden. Bei zusätzlicher, nicht standardmäßiger Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung abweichen.
Beschreibung:
Das MTS Technik Sportfahrwerk passend für BMW 3er E46 Coupe ab 1998 bietet die perfekte Kombination aus sportlicher Performance und Fahrkomfort. Durch die abgestimmte Tieferlegung von Vorder- und Hinterachse wird die Fahrzeugneigung beim Bremsen, Beschleunigen und in Kurven reduziert – das sorgt für mehr Stabilität und ein präziseres Handling im Alltag sowie bei sportlicher Fahrweise.
Die hochwertigen Fahrwerkskomponenten überzeugen durch erhöhte Korrosionsbeständigkeit und den Einsatz von Materialien höchster Qualität. Dank moderner Zweirohr-Technologie bleibt die Stoßdämpferleistung konstant, auch bei intensiver Beanspruchung. Das Gaspolster verhindert die Schaumbildung im Öl und garantiert so eine gleichbleibend hohe Effizienz. Das Ergebnis ist ein dynamisches, sportliches Fahrerlebnis mit verbessertem Sicherheitsgefühl und sportlicher Optik.
- Sportliches Handling und verbesserte Fahrzeugstabilität
- Optimale Tieferlegung an Vorder- und Hinterachse
- Erhöhte Korrosionsbeständigkeit und hochwertige Verarbeitung
- Zweirohr-Technologie für konstante Stoßdämpferleistung
- Sportlicher Look mit Eibach-Federn und Top-Preis-Leistungs-Verhältnis
Lieferumfang:
- 1x MTS Technik Sportfahrwerk (Stoßdämpfer und Federn für VA und HA)
- Teilegutachten gemäß §19.3
- Montageanleitung
| Eigenschaften | |
| Automarke: | BMW |
| Modell: | 3er Reihe / E46 Coupe |
| Typ: | E46 |
| Baujahr: | ab 1998 |
| Motor: | 320Ci / 323Ci / 325Ci / 328Ci / 330Ci / 320Cd |
| Tieferlegung VA: | 50 mm |
| Tieferlegung HA: | 40 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |




