- Artikel-Nr.: SW399712
- Hersteller-Nr.: MTSKPLSE009
Verwendungsliste:
Seat Altea XL Typ 5P, Baujahr ab 2006
Motorisierungen: 1.4TSI / 1.8TSI / 2.0FSI / 1.6TDI / 1.9TDI / 2.0TDI
Tieferlegung VA: 30 mm
Tieferlegung HA: 30 mm
Hinweis: Federbeindurchmesser an der Vorderachse 50 mm
Ohne NIVO
Nicht für 4x4 Modelle geeignet
Abweichungen bei zusätzlicher Ausstattung wie Anhängerkupplung oder Flüssiggasanlage möglich.
Beschreibung:
Das MTS Technik Sportfahrwerk passend für Seat Altea XL Typ 5P ab 2006 bietet eine ideale Kombination aus sportlicher Tieferlegung und präzisem Fahrverhalten. Durch die abgestimmte Balance zwischen Komfort und Performance verbessert das Fahrwerk sowohl die Fahrdynamik als auch die Fahrzeugoptik erheblich. Die Stoßdämpfer mit Zweirohr-Technologie gewährleisten konstante Leistung selbst bei intensiver Beanspruchung und sorgen für eine stabile Straßenlage.
Dank der hochwertigen Materialien und der erhöhten Korrosionsbeständigkeit überzeugt das MTS Technik Fahrwerk mit Langlebigkeit und Zuverlässigkeit. Die gleichmäßige Tieferlegung an Vorder- und Hinterachse sorgt für eine sportliche Fahrhöhe, während gleichzeitig die Sicherheit durch minimierte Fahrzeugneigung beim Bremsen, Beschleunigen und in Kurven verbessert wird.
- Erhöhte Fahrstabilität und präzises Lenkverhalten
- 30 mm Tieferlegung an Vorder- und Hinterachse
- Zweirohr-Technologie für gleichbleibende Dämpfungsleistung
- Hochwertige Materialien mit Korrosionsschutz
- §19.3 Teilegutachten im Lieferumfang enthalten
Lieferumfang:
- 1x MTS Technik Sportfahrwerk (Vorder- und Hinterachsdämpfer)
- 1x Satz MTS Technik Tieferlegungsfedern
- Montagematerial (modellabhängig)
- §19.3 Teilegutachten
- Montageanleitung
| Eigenschaften | |
| Automarke: | SEAT |
| Modell: | Altea XL |
| Typ: | 5P |
| Baujahr: | ab 2006 |
| Motor: | 1.4TSI / 1.8TSI / 2.0FSI / 1.6TDI / 1.9TDI / 2.0TDI |
| Modellhinweis: | Federbeindurchmesser an der Vorderachse von 50 mm |
| Tieferlegung VA: | 30 mm |
| Tieferlegung HA: | 30 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |