- Artikel-Nr.: SW399629
- Hersteller-Nr.: MTSKPLAU110
Verwendungsliste:
Audi 80 B4 Sedan Typ (8C) ab 09/1991 bis 10/1994
Nicht geeignet für: 4x4 Modelle, Kombis, M-Modelle, S4-Modelle, Fahrzeuge mit Audi Sportfahrwerk sowie „Turbo“-Modelle.
Bei zusätzlicher, nicht standardmäßiger Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung des Fahrzeugs von der angegebenen abweichen.
Beschreibung:
Das MTS Technik Sportfahrwerk ist eine ideale Lösung, um das Fahrverhalten und die sportliche Optik Ihres Fahrzeugs zu verbessern. Durch die Reduktion der Fahrzeugneigung beim Bremsen, Beschleunigen und in Kurvenfahrten steigert es die Fahrstabilität und damit Ihre Sicherheit.
Das abgestimmte Zusammenspiel aus verkürzten Stoßdämpfern und MTS Technik Tieferlegungsfedern verleiht Ihrem Fahrzeug ein sportliches und präzises Handling. Mit einer Tieferlegung von 40 mm an Vorder- und Hinterachse erzielen Sie einen dynamischen Look, ohne den Alltagskomfort zu verlieren.
Dank hochwertiger Materialien und Zweirohr-Technologie bietet das Fahrwerk eine konstante Dämpfungsleistung selbst bei intensiver Beanspruchung. Die Gasdruckunterstützung verhindert den unerwünschten „Schaum“-Effekt, wie er bei herkömmlichen Ölstoßdämpfern auftreten kann, und garantiert so eine gleichbleibend hohe Effizienz.
- Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis für sportliches Fahrverhalten
- Verbesserte Fahrstabilität durch gleichmäßige Tieferlegung beider Achsen
- Zweirohr-Technologie für stabile Stoßdämpferleistung
- Korrosionsbeständige Komponenten aus hochwertigen Materialien
- Mit §19.3 Teilegutachten für eine einfache Eintragung
Lieferumfang:
- 1x MTS Technik Sportfahrwerk-Set
- Stoßdämpfer (Vorder- und Hinterachse)
- Tieferlegungsfedern
- Montageanleitung
- §19.3 Teilegutachten
| Eigenschaften | |
| Automarke: | AUDI |
| Modell: | 80 B4 Sedan |
| Typ: | 8C |
| Baujahr: | ab 09/1991 bis 10/1994 |
| Motor: | 2.3 / 2.6 / 2.8 |
| Tieferlegung VA: | 40 mm |
| Tieferlegung HA: | 40 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |








