- Artikel-Nr.: SW399325
- Hersteller-Nr.: MTSKPLOP082
Verwendungsliste:
Opel Zafira A Typ F75
Baujahr: ab 11/1998 bis 12/2004
Motor: 1.6 / 1.8
Hinweis: Ohne NIVO. Bei Fahrzeugen mit zusätzlicher Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung, Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung abweichen.
Beschreibung:
Das MTS Technik Sportfahrwerk passend für Opel Zafira A Typ F75 bietet eine optimale Balance zwischen sportlicher Fahrweise und Alltagstauglichkeit. Durch die Kombination von speziell abgestimmten Stoßdämpfern und präzise gefertigten Tieferlegungsfedern wird die Fahrzeugneigung bei Bremsvorgängen, Beschleunigungen und Kurvenfahrten deutlich reduziert. Das Ergebnis: spürbar bessere Stabilität, erhöhte Fahrsicherheit und ein sportlich-aggressives Erscheinungsbild Ihres Fahrzeugs.
Die MTS Technik Fahrwerkskomponenten überzeugen durch ihre robuste Verarbeitung und lange Lebensdauer. Die Zweirohr-Technologie sorgt für gleichbleibend stabile Stoßdämpferleistung, während das Gasdrucksystem den unerwünschten Schaum-Effekt verhindert. Zudem gewährleisten die hochwertigen Eibach-Federn eine gleichmäßige Tieferlegung an Vorder- und Hinterachse, die sowohl Fahrkomfort als auch eine präzise Lenkung unterstützt.
Technische Daten:
Tieferlegung VA/HA: ca. 25 mm
Gutachten: §19.3 Teilegutachten
Typ: F75
Baujahr: 11/1998–12/2004
Motorisierung: 1.6 / 1.8
- Verbessertes Fahrverhalten durch geringere Wankbewegungen
- Sportliche Optik mit präziser Tieferlegung von ca. 25 mm
- Erhöhte Sicherheit und stabile Straßenlage dank Gasdruck-Technologie
- Korrosionsbeständige Materialien mit langer Lebensdauer
- Zuverlässige Qualität zum attraktiven Preis
Lieferumfang:
- 1x MTS Technik Sportfahrwerk (Stoßdämpfer und Federn Vorder- und Hinterachse)
- Teilegutachten gemäß §19.3
- Montageanleitung
| Eigenschaften | |
| Automarke: | OPEL |
| Modell: | Zafira A |
| Typ: | F75 |
| Baujahr: | ab 11/1998 bis 12/2004 |
| Motor: | 1.6 / 1.8 |
| Tieferlegung VA: | 25 mm |
| Tieferlegung HA: | 25 mm |
| Achslast VA: | - |
| Achslast HA: | - |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |