- Artikel-Nr.: SW254486
- Hersteller-Nr.: LFVW13H-1
- EAN: 4250570667974
Verwendungsliste:
Seat Arosa, Typ 6H, 6HS, Baujahr 1997 - 2004
Volkswagen Lupo, Typ 6X, 6E, 6ES, Baujahr 1998 - 2005
Hinweis: exkl. 1.2TDI (3L)
Beschreibung:
Der TA Technix härteverstellbare Luftdämpfersatz für die Vorderachse verbindet individuelle Fahrwerksabstimmung mit exzellenter Verarbeitungsqualität. Durch die stufenlose Härteverstellung mittels Einstellrad von oben können Sie Ihr Fahrverhalten präzise auf Ihre Bedürfnisse und Fahrsituationen anpassen. Der Satz ist fahrzeugspezifisch konzipiert und ermöglicht eine optimale Integration in das bestehende Luftfahrwerkssystem – ideal für sportliches Tuning und komfortable Fahrwerksanpassung an Ihrem Fahrzeug.
Die hochwertigen Luftdämpfer sind aus robusten Materialien gefertigt und für den langfristigen Einsatz konzipiert. In Kombination mit den mitgelieferten Luftbälgen und Anschlüssen erhalten Sie eine zuverlässige Lösung zur Verbesserung von Fahrkomfort und Optik. Bitte beachten Sie, dass die Einzelteile nicht im Geltungsbereich der StVZO zulässig sind und nur im Set als komplettes Luftfahrwerk inklusive Teilegutachten (§19.3) verwendet werden dürfen.
- Härteverstellbarer Luftdämpfersatz für präzise Fahrwerksabstimmung
- Fahrzeugspezifisch passend für Seat Arosa (6H/6HS) und VW Lupo (6X/6E/6ES)
- Vorne stufenlos verstellbar mittels Einstellrad von oben
- Hochwertige Verarbeitung für lange Lebensdauer
- Ideal für Luftfahrwerksysteme und sportliches Tuning
Lieferumfang:
- 2x Luftdämpfer Vorderachse
- 2x Luftbalg inklusive Adapterplatten
- 2x Luftanschluss inklusive Knickschutz
| Eigenschaften | |
| Automarke: | Seat / Volkswagen |
| Modell: | Arosa, Lupo |
| Typ: | Arosa, Typ 6H, 6HS, Lupo, Typ 6X,6E,6ES |
| Baujahr: | ab 1997 bis 2005 |
| Achse: | Vorderachse |
| Ausführung: | Härteverstellung - stufenlos mittels Einstellrad von oben |
| Gutachten: | Einzelteile / Ersatzteile sind nicht im Geltungsbereich der StVZO zulässig. Jedoch im Set, als komplettes Luftfahrwerk inklusive Teilegutachten (§19.3). |