- Artikel-Nr.: SW399099
- Hersteller-Nr.: MTSGWBM80-C
Verwendungsliste:
BMW 3er Reihe / E30 Kombi
Baujahr: ab 11/1982 bis 05/1993
Motor: 316i / 318i / 320i / 325i / 324td
Typ: E30
Hinweis: original Vorderachse-Federbeine müssen vorab zugesandt werden (Federbeindurchmesser Vorderachse: 51 mm)
Beschreibung:
Das MTS Technik Gewindefahrwerk der Comfort-Serie bietet Ihnen die perfekte Balance aus individueller Tieferlegung und hohem Fahrkomfort. Mit der variablen Höhenverstellung können Sie Ihr Fahrzeug exakt auf Ihre Bedürfnisse und Straßenbedingungen abstimmen. Die innovative Zweirohr-Technologie verbessert die Dämpferleistung und sorgt für mehr Stabilität, Sicherheit und ein präziseres Fahrverhalten.
Dank korrosionsbeständiger Materialien, geprüfter Fertigungsqualität und Komponenten führender Hersteller wie Eibach bietet dieses Fahrwerk eine langfristige Lösung für sportlich orientierte Fahrerinnen und Fahrer, die Komfort schätzen. Egal ob im Alltag oder beim Event – das MTS Technik Gewindefahrwerk Comfort ermöglicht eine flexible Anpassung der Fahrzeughöhe und überzeugt mit einer durchdachten Konstruktion für maximale Langlebigkeit.
- Höhenverstellung an Vorder- und Hinterachse
- Zweirohr-Stoßdämpfertechnologie für konstante Dämpferleistung
- Korrosionsschutz durch doppelte Verzinkung und eloxierte Aluminiumteile
- Fahrwerksfedern von Eibach für höchste Qualität
- Komfortables Fahrverhalten bei sportlicher Performance
Lieferumfang:
- MTS Technik Gewindefahrwerk Comfort (Vorder- und Hinterachse)
- 2x obere Sturzplatten Vorderachse
- Montageanleitung
- Teilegutachten nach §19.3
| Eigenschaften | |
| Automarke: | BMW |
| Modell: | 3er Reihe / E30 Kombi |
| Typ: | E30 |
| Baujahr: | ab 11/1982 bis 05/1993 |
| Motor: | 316i / 318i / 320i / 325i / 324td |
| Modellhinweis: | original Vorderachse-Federbeine müssen vorab zugesandt werden, Federbeindurchmesser an der Vorderachse von 51 mm |
| Tieferlegung VA: | 25 - 90 mm |
| Tieferlegung HA: | 25 - 60 mm |
| Achslast VA: | -865 kg |
| Achslast HA: | -1030 kg |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |