- Artikel-Nr.: SW399096
- Hersteller-Nr.: MTSGWVW30-S
Verwendungsliste:
Volkswagen Golf VI Kombi Typ (AJ5) ab 07/2009 bis 07/2013
Motor: 1.6 TDI 4motion
Tieferlegung VA: 35 - 70 mm
Tieferlegung HA: 35 - 60 mm
Achslast VA: bis 1035 kg
Achslast HA: bis 1150 kg
Gutachten: §19.3 Teilegutachten
Beschreibung:
Das MTS Technik Gewindefahrwerk aus der Sport-Serie richtet sich an Fahrer, die eine deutliche Tieferlegung und ein präziseres Fahrverhalten schätzen. Es ermöglicht Ihnen, die Fahrzeughöhe individuell an Ihre Fahrweise oder die Straßenbedingungen anzupassen – ideal für sportliche Events und den Alltag. Durch die abgestimmte Kombination hochwertiger Komponenten wird das Fahrzeughandling verbessert und das Fahren sicherer und kontrollierter.
Gefertigt aus korrosionsbeständigen Materialien und mit moderner Zweirohr-Technologie sorgt dieses Gewindefahrwerk für dauerhafte Dämpfungsstabilität. Das Gasdrucksystem verhindert den unerwünschten Schaum-Effekt im Öl und garantiert eine gleichbleibend hohe Leistung, selbst unter Dauerbelastung. Mit dem innovativen hexaCOIL-Verstellfederteller gelingt die Höhenanpassung besonders einfach und komfortabel. Eibach-Federn und beschichtete Stoßdämpfer gewährleisten Langlebigkeit, Leistung und optimalen Fahrkomfort.
- Stufenlose Höhenverstellung an Vorder- und Hinterachse
- Korrosionsbeständige Materialien und verzinkte Stoßdämpfergehäuse
- Zweirohr-Technologie mit Gasdrucksystem für konstante Dämpfung
- Eibach-Federn für maximale Performance und Haltbarkeit
- hexaCOIL-System für einfache und präzise Höhenanpassung
Lieferumfang:
- 1x MTS Technik Gewindefahrwerk Sport
- 2x Gewindestoßdämpfer vorne mit Gewindegehäuse
- 2x Stoßdämpfer hinten mit Federn und Einstellelementen
- Montagezubehör
- §19.3 Teilegutachten
| Eigenschaften | |
| Automarke: | Volkswagen |
| Modell: | Golf VI Kombi |
| Typ: | AJ5 |
| Baujahr: | ab 07/2009 bis 07/2013 |
| Motor: | 1.6TDI 4motion |
| Tieferlegung VA: | 35 - 70 mm |
| Tieferlegung HA: | 35 - 60 mm |
| Achslast VA: | -1035 kg |
| Achslast HA: | -1150 kg |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |























