- Artikel-Nr.: SW398601
- Hersteller-Nr.: MTSGWBM21-S
Verwendungsliste:
BMW 7er Reihe / E38
Modellcode: E38
Baujahr: ab 10/1994 bis 11/2001
Motorisierungen: 728i / 730i / 735i / 740i / 750i / 725tds / 730d / 740d
Hinweis: Nur für Fahrzeuge ohne NIVO / werksseitige Luftfederung.
Zusatzinfo: Wenn das Fahrzeug mit einem serienmäßigen Sportfahrwerk ausgestattet ist, ist die in diesem Katalog erwähnte Tieferlegung relativ niedriger.
Beschreibung:
Das MTS Technik Gewindefahrwerk der Sport-Serie bietet Ihnen eine perfekte Kombination aus dynamischem Fahrverhalten, sportlicher Optik und präziser Tieferlegung. Die individuell einstellbare Fahrwerkshöhe ermöglicht es Ihnen, das Fahrzeug sowohl für den alltäglichen Straßeneinsatz als auch für sportliche Events optimal auszurichten. Dank der hochwertigen Materialien und der aufwendigen Verarbeitung genießen Sie Langlebigkeit, Korrosionsbeständigkeit und konstant hohe Dämpferleistung – selbst bei intensiver Beanspruchung.
Dieses Gewindefahrwerk sorgt für ein strafferes Fahrgefühl, verbessert die Fahrzeugstabilität und macht Ihre Fahrt sicherer und vorhersehbarer. Besonders beliebt bei anspruchsvollen Fahrern und Tunern, die sowohl Performance als auch Design schätzen.
- Stufenlos einstellbare Fahrwerkshöhe für individuelle Tieferlegung
- Korrosionsbeständige Stoßdämpfergehäuse mit goldener Zinkbeschichtung
- Zuverlässige Zweirohr-Technologie für konstante Dämpfungsleistung
- Innovativer hexaCOIL-Verstellfederteller für einfache Justierung
- Eibach-Federn für maximale Performance und Komfort
Lieferumfang:
- 1x MTS Technik Gewindefahrwerk Sport für Vorder- und Hinterachse
- Federn und Stoßdämpfer (komplettes Set)
- Montageanleitung
- §19.3 Teilegutachten
| Eigenschaften | |
| Automarke: | BMW |
| Modell: | 7er Reihe / E38 |
| Typ: | E38 |
| Baujahr: | ab 10/1994 bis 11/2001 |
| Motor: | 728i / 730i / 735i / 740i / 750i / 725tds / 730d / 740d |
| Tieferlegung VA: | 15 - 55 mm |
| Tieferlegung HA: | 10 - 80 mm |
| Achslast VA: | -1255 kg |
| Achslast HA: | -1355 kg |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |

