- Artikel-Nr.: SW398480
- Hersteller-Nr.: MTSGWVW53
Verwendungsliste:
Audi TT FV Coupe Typ (FV3) ab 07/2014
Motorisierung: 1.8TFSI / 2.0TFSI / 2.0TDI / 40TFSI / 45TFSI
Hinweis: Nur für Mehrlenker-Hinterradaufhängung geeignet.
Nicht für: GTE-Version.
Beschreibung:
Das MTS Technik Gewindefahrwerk der Street-Serie bietet Ihnen eine ideale Kombination aus sportlichem Fahrverhalten und alltagstauglichem Komfort. Durch die stufenlose Höhenverstellung können Sie die Fahrzeughöhe nach Ihren persönlichen Vorlieben oder Straßenbedingungen flexibel anpassen. Das optimierte Fahrwerkssetup sorgt für eine verbesserte Fahrzeugstabilität, präziseres Lenkverhalten und ein insgesamt sichereres Fahrerlebnis.
Der Einsatz hochwertiger Materialien und modernster Zweirohr-Dämpfertechnologie garantiert eine lange Lebensdauer, dauerhafte Korrosionsbeständigkeit und konstante Leistung auch bei intensiver Beanspruchung. Die speziell entwickelte hexaCOIL-Verstellmechanik erlaubt eine komfortable und präzise Feineinstellung der Fahrzeughöhe. Auf Wunsch kann das Fahrzeug für Show- oder Track-Events tiefergelegt und für den Alltag wieder angehoben werden.
Das Gewindefahrwerk verfügt über ein §19.3 Teilegutachten und erfüllt höchste Qualitätsstandards im Bereich Fahrzeugtuning.
- Höhenverstellbares Gewindefahrwerk für maximale Flexibilität
- Zweirohr-Technologie für konstante Dämpferleistung
- Eibach-Federn für hervorragende Fahrstabilität
- Korrosionsbeständige Beschichtung für lange Lebensdauer
- §19.3 Teilegutachten inklusive
Lieferumfang:
- 1x MTS Technik Gewindefahrwerk Street komplett (Vorder- und Hinterachse)
- Inklusive höhenverstellbarer Federteller
- Montageanleitung
- §19.3 Teilegutachten
| Eigenschaften | |
| Automarke: | AUDI |
| Modell: | TT FV Coupe |
| Typ: | FV3 |
| Baujahr: | ab 07/2014 |
| Motor: | 1.8TFSI / 2.0TFSI / 2.0TDI / 40TFSI / 45TFSI |
| Modellhinweis: | Mehrlenker-Hinterradaufhängung |
| Tieferlegung VA: | 10 - 50 mm |
| Tieferlegung HA: | 20 - 50 mm |
| Achslast VA: | 1081 - 1180 kg |
| Achslast HA: | -1110 kg |
| Gutachten: | §19.3 Teilegutachten |


























