- Artikel-Nr.: SW258245
- Hersteller-Nr.: 69VW001P
- EAN: 4251016743283
Verwendungsliste:
Audi A3 Quattro (8L)
Audi TT Quattro (8N)
Seat Leon 4x4 (1M)
Skoda Octavia 4x4 (1U)
VW Bora 4motion (1J)
VW Golf IV 4motion (1J)
VW New Beetle 4motion (9C,1C)
Hinweis: Montage oben wie unten möglich. Verstellbereich ca. -2° bis +2°.
Beschreibung:
Die TA Technix unteren Zugstreben zur Sturzverstellung an der Hinterachse bieten Ihnen die Möglichkeit, die Fahrwerksgeometrie individuell und präzise abzustimmen. Durch das beidseitig verstellbare Gewinde (je ca. 35 mm) lässt sich der Sturz optimal im Bereich von etwa -2° bis +2° einstellen. So erzielen Sie eine sportlichere Straßenlage, verbessertes Kurvenverhalten und geringeren Reifenverschleiß.
Das Set besteht aus zwei robusten, dreiteiligen, mattblau eloxierten Zugstreben mit Polyurethandichtungen. Dank der hochwertigen Verarbeitung sind sie sowohl für sportlich ambitionierte Fahrer als auch für den professionellen Tuning-Einsatz geeignet. Die Montage kann wahlweise oben oder unten an der Hinterachse erfolgen.
- Individuelle Sturzverstellung im Bereich von ca. -2° bis +2°
- Beidseitig verstellbare Gewinde für präzise Anpassungen
- Robuste, 3-teilige Ausführung mit Polyurethandichtung
- Fahrzeugspezifische Passform für diverse Audi, VW, Seat und Skoda 4x4 Modelle
- Einfacher Einbau – Montage oben oder unten möglich
Lieferumfang:
- 1 Set (2 Stück) TA Technix untere Zugstreben
- Montagehinweise
| Eigenschaften | |
| Automarke: | Audi/Seat/Skoda/VW |
| Modell: | A3 / TT / Leon / Octavia / Bora / Golf / New Beetle |
| Typ: | A3 Quattro (8L), TT Quattro (8N), Leon 4x4 (1M), Octavia 4x4 (1U), Bora 4motion (1J), Golf IV 4motion (1J), New Beetle 4motion (9C,1C) |
| Baujahr: | ab 1997 bis 2010 |
| Hinweis: | technische Information: Abmaß der Mittelstrebe: 385mm Gewinde beidseitig verstellbar je ca. 35mm !! Montage oben wie unten möglich !! Verstellbereich: ca. -2° bis + 2° |
| Achse: | Hinterachse |
| Ausführung: | 3-teilig verstellbar Farbe: blau matt Buchse mit Polyurethandichtung |
| Gutachten: | ohne ( im Bereich der STVZO nicht zulässig ) |







































