- Artikel-Nr.: SW546371
- Hersteller-Nr.: 02MA002-10D
- EAN: 4251016704994
Verwendungsliste:
Mazda MX-5, Typ NA
Modelle bis Fahrgestellnr.: JMZ 308212
1.6 + 1.8 16V
Baujahr 1990 – 1996
Hinweis: Heckschürze muss ggf. angepasst werden.
Achtung: Bauteil wird nicht zur Verwendung im Straßenverkehr angeboten. Motorsportteil, nicht zugelassen im Bereich der StVZO.
Beschreibung:
Die TA Technix Duplex Edelstahlanlage wurde speziell für den sportlich ambitionierten Einsatz entwickelt und bietet eine optimale Kombination aus Performance und Sound. Gefertigt aus hochwertigem Edelstahl sorgt die Anlage für lange Haltbarkeit und eine ansprechende Optik. Dank der beidseitigen Endrohre mit je 1x90mm Durchmesser entsteht ein markantes, gleichmäßiges Erscheinungsbild am Heck Ihres Fahrzeugs.
Diese Auspuffanlage ist passend für Mazda MX-5 I Typ NA (Baujahr 1990–1996) mit 1.6 und 1.8 16V Motoren. Sie ist fahrzeugspezifisch abgestimmt und unterstützt durch ihren Aufbau einen präzisen Abgasfluss. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um ein Motorsportteil handelt, das nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Gegebenenfalls ist eine Anpassung der Heckschürze erforderlich.
- Sportliche Duplex Auspuffanlage aus Edelstahl
- Passgenau für Mazda MX-5 NA mit 1.6 und 1.8 16V Motor
- Zwei Endrohre Ø 1x90mm links und rechts, rund und eingerollt
- Optimierter Abgasfluss und sportlicher Klangcharakter
- Langlebige Motorsportqualität, nicht für StVZO zugelassen
Lieferumfang:
- TA Technix Duplex Edelstahlanlage ab Kat
- Montagematerial (falls erforderlich)
- Montagehinweise
| Eigenschaften | |
| Automarke: | MAZDA |
| Modell: | MX-5 I |
| Typ: | NA |
| Baujahr: | ab 1990 bis 1996 |
| Motor: | 1.6+1.8-16V |
| Hinweis: | Heckschürze muss ggf. angepasst werden |
| Material: | Edelstahl |
| Endrohr: | 1x100mm L+R |
| Ausführung: | Anlage ab Kat. Rohrdurchmesser: 63,5mm Abschlußmaß von Rohr zu Rohr 370+440mm |
| Gutachten: | Achtung! Bauteil wird nicht zur Verwendung im Straßenverkehr angeboten. Motorsportteil, nicht zugelassen im Bereich der StVZO. |
