- Artikel-Nr.: SW256405
- Hersteller-Nr.: 76VW003
- EAN: 4251016772986
Verwendungsliste:
Audi A3/S3 3.2l-V6, Typ 8P
Audi TT 3.2-V6, Typ 8J
VW Golf IV 3.2-V6 (R32), Typ 1J
auch geeignet für R32 Turbo Umbau im VW Golf I / II / III
Beschreibung:
Die TA Technix kurze Turbo-Ansaugbrücke ist speziell für den Einsatz an V6 R32 Motoren sowie Turboumbauten entwickelt. Sie ersetzt die serienmäßige Ansaugbrücke und wurde optimiert, um einen verbesserten Luftdurchsatz und eine gleichmäßige Zylinderbefüllung zu gewährleisten. Der verkürzte und strömungsoptimierte Aufbau sorgt für ein schnelleres Ansprechverhalten des Motors und unterstützt eine Leistungssteigerung im oberen Drehzahlbereich.
Die Ansaugbrücke ist mit einem Drosselklappenflansch ohne Bohrung ausgestattet (Ø 80 mm Anschlussmaß) und verfügt über vorhandene Druckanschlüsse. Durch die präzise Fertigung bietet sie eine hohe Passgenauigkeit, was den Einbau erleichtert. Diese hochwertige Aluminium-Ausführung eignet sich ideal für alle V6 R32 Motoren sowie R32 Turbo-Umbauten. Bitte beachten Sie, dass dieses Produkt nicht im Bereich der StVZO zulässig ist und ausschließlich für den Motorsport oder Showzwecke verwendet werden darf.
- Optimierter Luftstrom für verbesserte Motorleistung
- Hochwertige Aluminium-Ausführung für maximale Haltbarkeit
- Passgenaue Montage passend für V6 R32 Motoren
- Mit Druckanschlüssen und Ø 80 mm Drosselklappenflansch
- Ideal für Turbo-Umbauten und Motorsport-Anwendungen
Lieferumfang:
- 1x TA Technix kurze Turbo-Ansaugbrücke
| Eigenschaften | |
| Automarke: | Audi / VW |
| Modell: | A3 / TT / Golf I-IV |
| Typ: | A3/S3, Typ 8P TT, 8J, Golf I, Typ 17, Golf II, Typ 19E, Golf III, Typ 1H,1E Golf IV/R32, Typ 1J, |
| Motor: | 3.2l-V6 / R32 Modifikation |
| Ausführung: | Diese hochwertig gefertigte Ansaugbrücke (Einlasskrümmer) ersetzt die serienmäßige Ansaugbrücke. Eine Ansaugbrücke ist Bestandteil eines Verbrennungsmotors und verbindet den Motor mit dem Einspritzbereich. Der optimierte Aufbau der Ansaugbrücke (Rohrlänge |
| Gutachten: | ohne ( im Bereich der STVZO nicht zulässig ) |







