- Artikel-Nr.: SW421363
- Hersteller-Nr.: SL011885F15X3572CF
- EAN: 5902211970040
- Downloads: Gutachten
Beschreibung:
Die JR Wheels SL01 18x8,5 ET35-42 5H Blank Silver Alufelge von Japan Racing überzeugt mit einer besonders hochwertigen Verarbeitung und einem eleganten, sportlichen Design. Gefertigt nach strengen VIA/JWL Normen, vereint diese Leichtmetallfelge hohe Stabilität mit geringem Gewicht – ideal für anspruchsvolle Fahrer, die sowohl Performance als auch Ästhetik schätzen.
Dank der robusten Bauweise und der präzisen Fertigung bietet die JR Wheels SL01 eine hervorragende Passform und ist für viele Fahrzeugtypen ein echtes optisches Highlight. Das moderne Silver Finish unterstreicht den sportlichen Charakter und sorgt für eine ansprechende Optik. Felgen von Japan Racing stehen für ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis und erfreuen sich hoher Beliebtheit bei Tuning-Fans.
Beim Kauf eines kompletten Felgensatzes (4 Stück) erhalten Sie zusätzlich ein Montage-Kit, sofern Sie die benötigten Maße für Zentrierringe und Radschrauben oder Radmuttern im Bestellvorgang angeben. Andernfalls wird das Set ohne Montage-Kit geliefert. Das hier angebotene Produkt bezieht sich auf eine einzelne Felge.
Technische Details:
Modell: SL01
Breite: 8,5"
Einpresstiefe (ET): 35–42
Lochkreis: 5x120
Nabenbohrung: 72,6 mm
Größe: 18"
Farbe: Custom Finish
Gutachten: Teilegutachten §19 Abs. 3 StVZO
- Hochwertige Alufelge nach VIA/JWL Standard geprüft
- Sportliches Silver Finish für dynamische Optik
- Geringes Gewicht für optimierte Fahrdynamik
- Stabile Konstruktion für lange Lebensdauer
- Attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis von Japan Racing
Lieferumfang:
- 1x JR Wheels SL01 18x8,5 ET35-42 5H Blank Silver Alufelge
- Montage-Kit (nur bei Bestellung eines 4er-Satzes und Angabe der Maße im Bestellvorgang)
| Eigenschaften | |
| Hersteller: | JAPAN RACING |
| Modell: | SL01 |
| Farbe: | Custom Finish |
| Breite: | 8,5" |
| Größe: | 18" |
| Lochkreis: | 5x120 |
| Einpresstiefe: | 35 , 40 |
| Nabe: | 72,6 |
| Gutachten: | Teilegutachten § 19 Abs. 3 StVZO |












