- Artikel-Nr.: SW319456
- Hersteller-Nr.: JR2120105L4066HG
- EAN: 5902211951605
- Downloads: Gutachten
Beschreibung:
Die JR Wheels JR21 20x10 ET40 5x112 Hyper Grey Alufelge von Japan Racing überzeugt durch präzise Verarbeitung, modernes Design und geprüfte Qualität nach VIA/JWL Norm. Dank der hochwertigen Materialien und des geringen Gewichts bietet diese Felge eine perfekte Kombination aus Stabilität und Performance. Das sportliche Finish in Hyper Grey sorgt für einen dynamischen Look und macht Ihr Fahrzeug zu einem echten Hingucker im Straßenverkehr.
Die Alufelge punktet mit einem herausragenden Preis-Leistungs-Verhältnis, wodurch sie bei Tuning-Fans und Autofahrern gleichermaßen beliebt ist. Sie profitieren von optimaler Passgenauigkeit und einer beeindruckenden Optik, die sich perfekt für individuelles Fahrzeugstyling eignet.
Wenn Sie einen kompletten Satz (4 Stück) bestellen, erfolgt die Lieferung auf Wunsch inklusive Montage-Kit. Bitte geben Sie dafür während des Bestellvorgangs die benötigten Größen der Zentrierringe und Radschrauben oder Radmuttern im Kommentarfeld an. Wird keine Angabe gemacht, wird davon ausgegangen, dass kein Montage-Kit benötigt wird.
Dieses Angebot bezieht sich ausschließlich auf eine einzelne Felge.
Technische Daten:
Modell: JR21
Breite: 10 Zoll
Einpresstiefe (ET): 40
Lochkreis: 5x112
Nabe: 66,6 mm
Farbe: Hyper Grey
Gutachten: Teilegutachten § 19 Abs. 3 StVZO
- Hochwertige Alufelge von Japan Racing, geprüft nach VIA/JWL Norm
- Leicht, stabil und mit sportlicher Hyper-Grey-Oberfläche
- Exzellentes Preis-Leistungs-Verhältnis mit langanhaltender Qualität
- Perfekt für individuelles Fahrzeugstyling und bessere Fahrdynamik
- Optionales Montage-Kit bei Bestellung eines Felgensatzes
Lieferumfang:
- 1x JR Wheels JR21 20x10 ET40 5x112 Hyper Grey Alufelge
- Montage-Kit (optional bei Felgensatzbestellung mit Maßangabe)
| Eigenschaften | |
| Hersteller: | JAPAN RACING |
| Modell: | JR21 |
| Farbe: | hyper gray |
| Breite: | 10" |
| Größe: | 20" |
| Lochkreis: | 5x112 |
| Einpresstiefe: | 40 |
| Nabe: | 66,6 |
| Gutachten: | Teilegutachten § 19 Abs. 3 StVZO |








































