- Artikel-Nr.: SW301390
- Hersteller-Nr.: CSR-CSL317
- EAN: 4251148345959
Verwendungsliste:
Audi TT RS 8J Baujahr ab 2009–2015
Modell-/Karosserievariante: RS
Hinweis: Die Verwendung von Stabilisatoren (ZB160, ZB161, ZB162, ZB163, ZB164) wird empfohlen.
Beschreibung:
Diese hochwertige Cup-Spoilerlippe CSL317 wurde speziell für die Front des Audi TT RS 8J entwickelt und überzeugt durch ihr sportliches Design sowie eine besonders präzise Passform. Sie wird an der originalen Stoßstange befestigt und sorgt für eine markante Optik mit integriertem Unterfahrschutz. Das Produkt besteht aus dem innovativen Material Fiberflex, das eine außergewöhnliche Kombination aus Flexibilität, Stabilität und Splitterfestigkeit bietet. Fiberflex ist zudem nicht entflammbar und besitzt ein geringes Gewicht, was den Einsatz auch im Rennsport ermöglicht. Die Oberfläche ist gleichmäßig strukturiert und unlackiert, wodurch eine individuelle Lackierung problemlos möglich ist. Die Montage erfolgt durch Vernieten an der originalen Stoßstange, das nötige Montagematerial sowie eine Montageanleitung sind im Lieferumfang enthalten. Bitte beachten Sie, dass für die Inbetriebnahme eine Einzelabnahme gemäß §21 StVZO erforderlich ist. Auf Wunsch ist ein Materialgutachten erhältlich.
- Passgenau für Audi TT RS 8J (2009–2015)
- Gefertigt aus hochwertigem Fiberflex – flexibel, stabil und splitterfest
- Sportliche Optik mit integriertem Unterfahrschutz
- Leichte Montage an der Originalstoßstange inklusive Montagematerial
- Optionales Materialgutachten erhältlich, TÜV-Einzelabnahme notwendig
Lieferumfang:
- Cup-Spoilerlippe CSL317 aus Fiberflex (unlackiert)
- Montagematerial
- Montageanleitung
| Eigenschaften | |
| Automarke: | AUDI |
| Modell: | TT RS 8J |
| Baujahr: | ab 2009 bis 2015 |
| Material: | Fiberflex |
| Montage: | Artikel muss verschraubt werden |
| Einbauposition: | Front |
| Herstellerhinweis: | Stabilisatoren werden empfohlen |
| Lackierhinweis: | Produkt ist unlackiert |
| Gewicht: | 4 kg |
| Gutachten: | Ohne, daher Einzelabnahme nach §21 StVZO erforderlich |









